erfahrungen und ratschläge: Unterhaltszahlungen bei Abitur nach abg. Berufsausbildung

23. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
???????
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
erfahrungen und ratschläge: Unterhaltszahlungen bei Abitur nach abg. Berufsausbildung

Hallo an alle!
Meine Eltern sind geschieden seit dem ich 4 bin. Mein leiblicher Vater hat zwar immer Unterhalt gezahlt, allerdings nicht einmal annähernd den Minimalbetrag, obwohl er schon immer gut verdient!Der Kontakt zu ihm war nie regelmäßig, sprich ca. einmal im Jahr ist ihm eingefallen, dass er zwei Kinder hat. Mittlerweile bin ich 20 Jahre alt.
So, seit Dez. 02 hatte ich zu ihm gar keinen Kontakt und im April 03 habe ich meine Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten begonnen und diese im Feb. 06 sehr erfolgreich beendet!Diese Ausbildung hat mir Spass gemacht, allerdings habe ich festgestellt, das ich das nicht mein ganzes Leben machen will! Da mir aber der Bereich Zahnmedizin gefällt und ich einfach als Zahnarzthelferin unterfordert war, habe ich beschlossen mein Abitur nachzuholen und Zahnmedizin zu studieren. Diesen Entschluss fasste ich während meiner Ausbildung, als ich keinen Kontakt mit meinem Vater hatte. Seit Dez.05 ist war der Kontakt wieder vorhanden, allerdings nur weil ich noch eine kleine Schwester bekommen hab (väterlicherseits mit seiner neuen Frau).
Nachdem er die letzten jahre nie wirklich teil meines lebens war( habe ihn das letzte mal 02 gesehen), hab ich ihm nicht sofort erzählt, dass ich nach der Ausbildung andere Pläne habe. Ihm erzählte ich,dass ich evtl. übernommen werde, weil ich ja nicht wusste wie lange der kontakt dieses mal hält und es eigentlich so geplant war,dass er das vom Anwalt erfährt.
Mittlerweile ist der Kontakt wieder abgebrochen, ich habe meine Schule begonnen und mein bafög (das im ersten jahr elternabhängig ist) wurde aufgrund seines hohen einkommens (ca. 3000-3500€)abgelehnt. meine anwältin hat ihn darauf hin aufgefordert mir 486€ Unterhalt zu überweisen. Dies hat er nicht getan und heute habe ich ein schreiben seines Anwaltes erhalten in dem erklärt wird, dass er sich weigert unterhalt zu zahlen, da er schon eine Ausbildung finanziert hat und er mir deswegen keinen Unterhalt mehr schuldet, vor allem aber da mir nach der Ausbildung ein "PLÖTZLICHER" Sinneswandel kam und ich eben mal entschieden hab das ich mein abitur nachholen und studieren will!
ich werde ihn allerdings trotzdem verklagen und meinen Unterhalt einfordern!

lange geschichte aber hier nun meine eigentlichen fragen: war schon mal jmd. in der gleichen bzw. ähnlichen Situation? Und wenn ja was ist passiert?wie wurde bei gericht entschieden? oder weiss jmd. wie in einem solchen fall die rechtslage ist?

Vielen vielen dank schon mal!
ganz liebe grüsse Katha

-- Editiert von KathaB1986 am 23.10.2006 18:31:09

-- Editiert von KathaB1986 am 23.10.2006 18:33:51

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Warum glaubst du denn, dass dein Vater dein Studium noch finanzieren muss? Hat dir das dein Anwalt erzählt?

-----------------
"gruß azrael"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
???????
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

hatte in keinster weise behauptet das mein problem einzigartig ist!konnte mehrere ähnlicher situationen nachlesen!allerdings nicht ob es urteile zu gunsten der kinder gab! thema good will: das hab ich oft genug probiert die letzten jahre, du kennst weder mich noch meinen vater!
danke trotzdem
und ich würde mich freuen wenn noch jmd. anderes was dazu zusagen hat!
gerne auch erfahrungsberichte aus eigener ähnlicher situation!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
???????
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

an azrael:

ja hatte sie gesagt! bin mir nicht sicher, da ich mal gehört hab, das es eine andere situation ist wenn das studium auf die ausbildung aufbaut. bei mir zahnarzthelferin---zahnmedizin! das meinte eben auch meine anwältin! stimmt das?

-- Editiert von KathaB1986 am 23.10.2006 19:36:38

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Das stimmt dann, wenn der Bildungsweg von vornherein so geplant war und es einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang gibt. Dann ist eine Unterhaltspflicht auch bei einem auf die Ausbildung aufbauenden Studium gegeben. Der sachliche Zusammenhang ist klar, den zeitlichen kann man sehr differenziert sehen.
Du schreibst außerdem selbst:

quote:
Diese Ausbildung hat mir Spass gemacht, allerdings habe ich festgestellt, das ich das nicht mein ganzes Leben machen will! Da mir aber der Bereich Zahnmedizin gefällt und ich einfach als Zahnarzthelferin unterfordert war, habe ich beschlossen mein Abitur nachzuholen und Zahnmedizin zu studieren.
Daraus geht hervor, dass nicht von vornherein dieser Bildungsweg geplant war.
Dass du deinen Vater, nachdem du den Entschluß gefasst hattest, darüber im Unklaren gelassen und ihm statt dessen erzählt hast, dass du nach der Ausbildung übernommen wirst, kann dir nun zusätzlich zum Nachteil gereichen. Du wolltest damit deinem Vater eins reinwürgen, anders kann ich das nicht deuten:
quote:
und es eigentlich so geplant war,dass er das vom Anwalt erfährt.


Auch dein Vater als (ehemals) Unterhaltspflichtiger hat ein Recht darauf, sein Leben planen zu können, dazu gehört auch, Unterhaltspflichten realistisch einschätzen zu können.

Übrigens wird anhand der von dir konstruierten Situation (dem Vater andere Tatsachen vorgegaukelt) die Beweislage schwierig sein, es steht ja nun deine Aussage von damals gegen die von heute, dass dieser Bildungsweg schon länger geplant wurde. Man (Vater, Anwalt, Richter) könnte leicht unterstellen, dass du diese Behauptung nur aufstellst, um einen Unterhaltsanspruch wegen des aufbauenden Studiums zu haben.

Ach ja, wenn schon, dann wäre auch deine Mutter barunterhaltspflichtig - und das schon seit 2 Jahren. ;)

Edit: Noch eine Möglichkeit, dein Ziel zu erlangen: Abi in Abendschule nachholen und Studium per Fernstudium absolvieren - dann kannst du nebenbei mit normaler Arbeit deinen Unterhalt verdienen und bleibst in der Praxis. Machen gar nicht so wenige. :)


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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von kuschelbaerr am 23.10.2006 21:03:20

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Hab hier mal was aktuelles zum Nachlesen

http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=449

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"gruß azrael"

2x Hilfreiche Antwort

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