erbauschlag (beerdigungskosten)

1. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Babett 81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
erbauschlag (beerdigungskosten)

da ich das erbe ausgeschlagen habe von meiner Oma
kann ich dann zur Verantwortung von der Beerdigung gezogen werden /die kosten dafür?

Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Ja.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Primär muss derjenige zahlen, der letztendlich erbt.
Aber wenn alle aussschlagen, so dass es kein Erben gibt, dann müssen die nächsten Angehörigen zahlen.
Wer alles als nächste Angehörige zählt und welche Prioritätsreihenfolge bei mehreren Angehörigen gilt, ist nicht bundeseinheitlich, sondern richtet nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Kommt drauf an, ob es was zu erben gab und andere angenommen haben. Die Bestattung ist aus der Erbmasse zu zahlen, wenn es aber nichts zu erben gibt, muss man auch so zahlen.

Unter diesem Link findest Du für die jeweiligen Bundesländer die Reihenfolge, wer bestattungspflichtig ist:
https://www.bestattungen.de/ratgeber/bestattung/bestattungsgesetz.html

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