entschädigung für verurteilung wegen § 175

12. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
tumirnix
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
entschädigung für verurteilung wegen § 175

hallo leute

ich wurde damals ca. 1984 / 85 wegen unzucht mit einem 16 jährigen zu 2000 DM geldstrafe verurteilt.
jetzt habe ich gehört dass es deshalb eine entschädigung geben soll.

was muss ich tun um diesen anspruch anzumelden? denn von selbst wird sich das gericht wohl kaum melden.
und wie soll ich das belegen? prozessakten von damals habe ich längst nicht mehr und meines wissens werden
auch bei gericht solche einträge nach 10 jahren gelöscht.

mfg
tumirnix

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Steht alles hier: http://www.gesetze-im-internet.de/strrehahomg/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tumirnix
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo müemmel

vielen dank für den link.
ist soweit alles klar.
würd nur noch gern wissen wie ich mich an die staatsanwaltschaft wenden soll?
einfach nen brief und sagen dass es gegen mich damals so ein urteil gab, oder geht sowas auch online?

mfg tumirnix

übrigens auch ne lustige anekdote zur reisepreis minderung wegen einem total vergammelten bungalow:

der veranstalter: "bungalow kommt aus dem indischen und bezeichnet eine hütte aus holz oder bambus"!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
einfach nen brief


ja

2x Hilfreiche Antwort

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