hallo leute
ich wurde damals ca. 1984 / 85 wegen unzucht mit einem 16 jährigen zu 2000 DM geldstrafe verurteilt.
jetzt habe ich gehört dass es deshalb eine entschädigung geben soll.
was muss ich tun um diesen anspruch anzumelden? denn von selbst wird sich das gericht wohl kaum melden.
und wie soll ich das belegen? prozessakten von damals habe ich längst nicht mehr und meines wissens werden
auch bei gericht solche einträge nach 10 jahren gelöscht.
mfg
tumirnix
entschädigung für verurteilung wegen § 175
12. Januar 2018
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Frage vom 12. Januar 2018 | 15:51
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
entschädigung für verurteilung wegen § 175
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#1
Antwort vom 12. Januar 2018 | 15:57
Von
Status: Unbeschreiblich (32921 Beiträge, 17282x hilfreich)
Steht alles hier: http://www.gesetze-im-internet.de/strrehahomg/
#2
Antwort vom 12. Januar 2018 | 16:14
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
hallo müemmel
vielen dank für den link.
ist soweit alles klar.
würd nur noch gern wissen wie ich mich an die staatsanwaltschaft wenden soll?
einfach nen brief und sagen dass es gegen mich damals so ein urteil gab, oder geht sowas auch online?
mfg tumirnix
übrigens auch ne lustige anekdote zur reisepreis minderung wegen einem total vergammelten bungalow:
der veranstalter: "bungalow kommt aus dem indischen und bezeichnet eine hütte aus holz oder bambus"!
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#3
Antwort vom 12. Januar 2018 | 21:42
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9523x hilfreich)
Zitat:einfach nen brief
ja
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