entgeltliches Wohnrecht im GB eingetragen Entgelt fließt nicht

9. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Conny_D
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
entgeltliches Wohnrecht im GB eingetragen Entgelt fließt nicht

Hallo zusammen,
ich habe folgende Problemstellung:
Vor 12 Jahren haben meine Frau und ich meinen Eltern ihr Haus abgekauft, damit sie weiter drin wohnen bleiben können. Die Bank hätte sonst den Verkauf bewirkt.
Im Notarvertrag wurde ein entgeltliches Wohnrecht mit Zahlung von 75% der ortsüblichen Miete vereinbart. Die ortsübliche Miete wurde mit 6 € angesetzt. Es ist ein freistehendes EFH nahe Wiesbaden in einer Stadt direkt am Rhein gelegen. ca 195 m² . 890 € vereinbart, 450 € fließen.
Mein Vater vor 2 Jahren verstorben, bis dahin lief die Zahlung ordnungsgemäß.
Seitdem zahlt meine Mutter nicht mehr das volle Entgelt. s.o.

Das haben wir bislang akzeptiert, da es meine Mutter ist. Aufgrund familiärer Schwierigkeiten, Bruder will Geld, ist es zu einem Zerwürfnis gekommen. Die genauen Um- und Zustände sind zu komplex, um sie hier darzustellen.
Jedenfalls ist bei uns nun "Ende der Fahnenstange" und ihr Mutterbonus ist (leider) weg.

Nun zu meiner Frage:
Was kann bzw. muss ich tun, um das Wohnrecht gelöscht zu bekommen?

Ich möchte die Option haben, sollte ich im Streit doch unterliegen und > 50.000 € zahlen müssen, dass ich das Haus richtig vermieten oder verkaufen kann. Der Weg über eine ZV scheidet aus, da ich dann beruflich erledigt wäre.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Was kann bzw. muss ich tun, um das Wohnrecht gelöscht zu bekommen?

Das Wohnrecht kann nur gelöscht werden, wenn die Mutter zustimmt und eine entsprechende Löschungsbewilligung beim Notar unterschreibt.

Einen Anspruch darauf, hast Du nicht.

-- Editiert von cruncc1 am 09.01.2018 22:35

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Conny_D
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Das Wohnrecht kann nur gelöscht werden, wenn die Mutter zustimmt und eine entsprechende Löschungsbewilligung beim Notar unterschreibt.
Einen Anspruch darauf, hast Du nicht.

Hallo cruncc1,
das bedeutet also, dass mein schuldrechtlicher Anspruch auf das Entgelt "hinten runter fällt"? Vertr#ge sind doch für beide Seiten bindend.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Conny_D):
das bedeutet also, dass mein schuldrechtlicher Anspruch auf das Entgelt "hinten runter fällt"?

Kann sein.

Normalerweise kann man die Schulden ja einklagen.
Nur wenn sie unterhalb der Pfändungsfreigrenzen liegt, gibt es erst mal kein Geld.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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