enorm heftige mängel & unverschämter vermiter..

6. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
GhostMedic
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
enorm heftige mängel & unverschämter vermiter..

Hallo,

ich habe am 28.12.2011 eine Wohnung bezogen.
ydas ganze ging sehr schnell und kurfristig..
am 27.12.11 habe ich die Wohnung angeschut und auf dem ersten Blick waren keine größere Mängel zu erkennen und der Vermiter macht einen Top eindruck.

am 28.12 wurde der Vertag ( In einem Auto auf einem ATU Parkplatz!!!) unterschrieben.. mit der Begründung er müsse direkt in den Urlaub und wäre bei notfällen über sein Handy errichtbar.Er sagte auch um Strom wie auch Gas hätte er sich gekümmert und es kommen Handwerker für die Türe vorbei.

alles schön und gut aber dan Abends hatt das unheil seinen Lauf genommen...

am 28.12 wollten wir erste Möbel in die Wohnung tragen und musten entsetzt festellen das es dunkel war und der Strom nicht angestellt war.
Somit hatt sich das auf den näcshten Tag verschoben..

am nächsten Tag dan haben wir direkt bei den Stadtwerken angerufen bezüglich Strom dieser wurde aber erst am 2.1 Angestellt... bis dahin haben wir Tagsübers einiges eingeräumt

Da wir festgestellt haben das die Heitzungen nicht gehen hatten wir direkt ncoh einen Technicker bestellt der die Leitung testete und meinte sie seien ok.. Der Hausmeister hatt die Heitzung entlüftet und entwässer und neues Wasser nachgefüllt nur diese Funktionieren bis zum heutigen Tag nicht!

Wären des einzuges haben sich folgende Mängel in der Wohnung geziegt :

- Haustüre ist nicht verdichtet die Wackelt lose in der Halterung

- Türen sind ALLE falsch herum eingebaut worden

- Der Laminad dähnt sich nicht aus und somit schleifen alle Türen und verkratzen ihn

- Steckdosen sind ALLE locker und lose und fallen herraus

- FernsehSteckdose hatt eine mieserabele Qualität

- Die Heitzungen sind lose auf die Halterung gesteckt und fliegen runter bei der kleinsten Bewegung

- Die Badewanne ist undicht und das Wasser läuft ab

- Die Wände sind absolut nicht Issoliert und der Wind bläst über den Sockelleisten in die WOhnung ( es ist eine Dachgeschoss Wohnugn)

- Der Müll des Vormieters liegt in der Abstellkammer

Das sind einge Mängel die bei der Besichtigung nicht aufgefallen sind.

Zu diesen kommt noch dazu das der Vermieter gesagt hätte es würde einen Waschraum geben, doch dies ist eine Lüge und das wuste er zu 100% weil meine Wohnung die ehemalige Waschküche war.. und somit habe ich keinen Anschluss für eine Waschmaschine..

zu dem sagte er ich hätte einen Keller doch dies war ebenfalls eine Lüge da die WOhnug 5 Keller hatt und ich der 6te Mieter bin da diese Wohnung (laut Internetanzeige) frisch renovierte worden ist.

Im Mietvertrag steht drin "keine Mängel in der Wohnung"

so...

Der Vermiter ist auf seinem Handy absolut Unereichbar.
DAzu muss ich sagen das es nur der Bevolmöchtige ist und er eigentliche Vermieter 600 km weg wohnt. Von diesem habe ich aber keine Telefonnummer nur die Adresse.Im Telefonbuch ist er ebenfalls nicht zu melden.
Diesem habe ich aber einen Brief geschrieben mit allen Mängeln und der deutlichkeit das ich 50 € von der Miete zurückbehalten werde und die Kaution erst dan überweisen werde sobald alles behoben ist.

Die Wohnung ist eine DG Wohnung mit ca 50 m² und laut Anzeige frisch Renoviert. Die Miete beträgt 300 Miete + 40 nebenkosten + 60 Heitzkosten.
In der Wohnung ist es unertragbar kalt und der Wind zieht wie gesagt in die Wohnung da keine Isolierung nur rehgibswände vorhanden sind.Eigentlich ist es ein unbeziehbarer Zustand..

meine Frage, war meine Vorgehensweise so richtig?
Welche Rechte kann ich geltend machen und was würdet ihr mir Empfehlen wie ich weiter verfahren sollte?

schon einmal Danke im Vorraus.

Grüße
Dennis

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17 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

"Diesem habe ich aber einen Brief geschrieben mit allen Mängeln und der deutlichkeit das ich 50 € von der Miete zurückbehalten werde und die Kaution erst dan überweisen werde sobald alles behoben ist."

Per Einschreiben oder so per Briefpost?

Mängel müssen nachweisbar mitgeteilt werden.



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#3
 Von 
GhostMedic
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

die türe gehen alle nach ausen auf und meines erachtens gehen Türen im normallfall nach innen auf. die WOhnung ist sehr klein und würde hier besser sein würde sie nach innen gehen und das WC kann man nur von ausen verschliesen *augenroll*

zum Strom , er meitne er kümmert sich das ich die Grundversorgung bekomme von den Stadtwerke und ich soll mich dan ab 1.1 um einen Strom anbieter kümmern.
So ist das auch normall, ich hatte noch nie erlebt das eine Wohnung ohne Strom und Gas vermietet wird...

Ich hab nen sehr guten Tv, und die Qaulitöt ist unabhängig vom Kabel so mieserabel das es sehr Flackert das bild.

ist 50 € zurückbehalt in diesem Fall passend oder eher mehr oder weinger?
Was sollte ich tuen wen sich vermiter wie auch bevollmächtigter nicht bereit erklärt sich darum zu kümmern?

Brief wurde mit Fotos der Mängel per einschreiben verschickt. Korrekt so?

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#5
 Von 
GhostMedic
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

nene an der badewanne ist der komplette ablauf undicht das läuft um den metalring herum ab der stöpfel passt.

in den Türen ist doch normal ein Gummi drin damit diese nicht bei jeder kleinen berührung 100x im rahmen hin und her springt, weist wie ich das meine?

Und was soll ich wegen dem Keller und dem Waschraum unternehmen?
Sind beide im Mietvertrag erwähnt für die ich auch bezahlen sollte.

Bisher waren alle Wohnung immer mit Strom und Gas versorgt aber das ist ja wurst das geht ja nun.
Aber keine der Heitzungen geht, Gas ist aufgedreht & luft ist ebenfalls drausen und der Hausmeister hatt Wasser nachgefüllt.
Was sollte ich dagegen machen?

Den Vermieter erreiche ich auf seinem Handy seit geschlagenen 4 Tagen schon nicht..
Und vom Hauptvermieter kamm auch keine Antwort oder ein Rückruf.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Also, ich weiß nicht so recht. Ist der Betroffene denn mit Augenklappen bei der Besichtigung durch die Wohnung gegangen? Das was hier genannt wird, das ist doch alles offensichtlich oder aber gar kein Mangel.

Hab gerade mal meine Türen angeschaut. Sehr gepflegtes gut instand gehaltenes Haus. Ich habe in keiner meiner Holztürrahmen einen "Gummi".

Aber Hauptproblem ist doch, wieso er unterschrieben hat, die Wohnung sei mängelfrei. Vielleicht mal ein Tipp mit der Heizung. Es kann durchaus sein, dass so eine Heizung mehrfach entlüftet werden muss. Dazu braucht es keinen Hausmeister, das kann man auch alleine. Auch dieses Problem kommt bei Dachwohnungen häufiger vor.

wirdwerden

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#8
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Für Mängel gibt es das, bereits von dir genutzte, Recht der Mietminderung.

Aber doch nicht wenn man
quote:
Im Mietvertrag steht drin "keine Mängel in der Wohnung"

unterschrieben hat.

quote:
die türe gehen alle nach ausen auf und meines erachtens gehen Türen im normallfall nach innen auf.

Deines Erachtens schreibt man auch rehgibswände statt Rigipswände.

quote:
ist 50 € zurückbehalt in diesem Fall passend oder eher mehr oder weinger?

Sehr unpassend.

quote:
Was sollte ich tuen wen sich vermiter wie auch bevollmächtigter nicht bereit erklärt sich darum zu kümmern?

Keine Sorge, die werden sich schon um dich kümmern.

quote:
Und was soll ich wegen dem Keller und dem Waschraum unternehmen?

Nix, deine WHG ist doch der Keller und gleichzeitig Ex-Waschküche.
Da läßt sich bestimmt ein Anschluß finden und das fein miteinander kombinieren.

quote:
im Baumarkt was zu holen und selber deinen Gummi drumrum zu kleben?

Lieber im Fachgeschäft zudem wird der nicht geklebt sondern in die Nut gesteckt.

quote:
Ich habe in keiner meiner Holztürrahmen einen "Gummi".

Dann schau noch mal.

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#9
 Von 
GhostMedic
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

genau diesese Gummi in der Nut habe ich gemeint & da das nicht drin ist wackelt die Türe wie blöd im Rahmen hin und her wen unten die Türe zu geht.

Die ganze Wohnung wurde umgebaut und hier ist absolut kein Waschmaschinen anschluss bzw abgang und die Heitzung wurde seit 3 tagen mehr mals jeden Tag entlüftet.

Zu der Vermiter Sache, der wo mir die Wohnugn gezeiht hatte ist der bevollmächtige und der Vermiter wohnt fast 600 km weit weg von hier.Von dem Vermiter habe ich nur Name und Adresse jedoch keine Telefonnummer.Dem habe ich einen Brief am 3.1 per einschreiben mit Bilder geschickt und der bitte er solle sich Telefonisch melden - bisher ist davon nichts passiert.

Der Bevollmächtigte ist seit 28.12 unereichbar auf Haus wie auch Büro Handy.
Heute habe ich von anderen Mieter erfahren die Wohnugn wurde anscheind von Schwarzarbeiter renoviert weil der Bevollmächtigte insolvent sei.

es ist halt sau Kalt und da der Wind hier reinzieht entsteht ein unangehm lautes Geräusch in den Wänden und hohe heitzkosten (wen die Heitzung mal geht)..


wieso sind 50€ unangebracht? was schlägst du vor?

Immerhin geht die Heitzung nicht, Dach ist nicht Issoliert, Badewanne ist undicht, Steckdosen sind alle Lose, Der Laminad hatt keine dehnungsfuge und dadurch Kratzen alle Türen am Laminad und halt so kleinigkeiten wie Türen sind falsch herum (weil normaler weise schliest man das wc von innen nicht ausen ab...), sockelleisten sind krum und schreg,Satelitenanschluss ist mießerabel... etc..

50 € denke ich doch sind da sogar noch recht wenig weil das hier sicher kein gesunder Wohnungszustand ist und keiner der Vermiter sieht sich dafür Verantwortlich und das Geld alles Reperien zulassen habe ich nicht und sehe ich auch irgendwo nicht ein..

zu der Keller sache, meine Wohnugn war vor par Monaten noch der Waschraum. Keller befinden sich im Kellrgeschoss aber jedoch nur 5 statt 6 da diese Wohnung anfangs ja keine Wohnung war.Aber im Vertrag und im Gespräch hies es, ich hätte einen Abstellkeller im Kellergeschoss aber da ist keiner.

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#11
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Abschließen tut man sie trotzdem von innen, denn für gewöhnlich geht ein Schloß von beiden Seiten abzuschließen


Scheibar handelt es sich hier nicht um ein Schloß, sondern um eine Verriegelungsart, bei der man von aussen mit einem Vierkant öffnet.

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#13
 Von 
GhostMedic
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

die Türen sind aber auch echt die kleinsten Problemen..

der Vermiter hatt sich immer noch net gemeldet und heute nacht hatt der wind wieder so derbe rein geblasen in die Wohnung bin nun auch krank.. was mich nicht wundert wen net mal die Heitzungen gehen..

villt. ist ein Anwalt die bessere Wahl wen sich keiner meldet die Tage..

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#14
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>der Vermiter hatt sich immer noch net gemeldet und heute nacht hatt der wind wieder so derbe rein geblasen in die Wohnung bin nun auch krank.. was mich nicht wundert wen net mal die Heitzungen gehen.. <hr size=1 noshade>



Du bist doch - rechtlich - in einer sehr komfortablen Position.

Sonst gibt es erst Schadensersatz, wenn der Vm. den Mangel zu vertreten hat. Da hier die Mängel schon von Anfang an da waren haftet der Vm. hier verschuldensunabhängig, siehe § 536a BGB . Neben der Minderung.

Du kannst also sofort elektrisch zuheizen, Hardware und Mehrkosten (Strom) muss der Vm. tragen. Zusätzlich wegen der Heizung mindern kannst du ab da aber nicht mehr.

Ich habe nicht verstanden, ob du dem Vm. schon eine konkrete Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hast. Ggf. solltest du das nachholen.

Wenn er damit in Verzug kommt, könntest du auch selbst beseitigen und dich an der Miete schadlos halten. Aber Vorsicht, ggf. musst du später nachweisen können, dass die Mängel vorgelegen haben.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Das sind einge Mängel die bei der Besichtigung nicht aufgefallen sind.

Abgesehen von der undichten Badewanne, der schlechten Fernsehqualität und der funktionslosen Heizung befindest sich deine Wohnung im vertragsgemäßen Zustand.

Hier kann man entsprechend mindern und die Beseitigung fordern.

Ersatzheizung kann man ebenfalls auf Kosten des Mieters installieren



Die anderen von dir genannten Mängel sind vom Vermieter nicht zu beseitigen, da du die Wohnung vor Vertragabschluss besichtigt hattest. Mangelnde Sorgfalt bei der Besichtigung ist keine Entschuldigung.
Die einzige plausible Entschuldigung fürdie nichtwahrnehmung des Zustandes vor Gericht wäre eine gelbe Armbinde mit 3 schwarzen Punkten und ein weißer Stock ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#16
 Von 
GhostMedic
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deinen hilfreichen Beitrag er hatt mir sehr geholfen!

Also heist ich kann mir eine bzw 2 elektroheitzung besorgen mit denen ich heitze und die Kosten für die eleketrischen Heitzgeräte muss der VM bezahlen so wie die Strom kosten? Woher weis ich genau wie viel protzenz der Strom kosten auf die Heitzer zurück gehen bzw wie weise ich sowas nach?

Ich hab ihn den brief geschieben er hatt zeit bis 31.1.12 die Mängel zu beseitigen aber bisher kam absolut keine Reaktion von seiten des vm...

wen ich das dan alles selber machen lass nach der Frist darf ich dann die Kosten rechtlich gesehen von der Miete abiehen wen ich die Quittung von allem besitze?

Danke noch einmal!

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#17
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Also heist ich kann mir eine bzw 2 elektroheitzung besorgen mit denen ich heitze und die Kosten für die eleketrischen Heitzgeräte muss der VM bezahlen so wie die Strom kosten? Woher weis ich genau wie viel protzenz der Strom kosten auf die Heitzer zurück gehen bzw wie weise ich sowas nach?


Ja, Vm. muss das zahlen, wenn repariert ist, hat er Anspruch auf die Geräte.

Stromkosten: Zählerstand vorher/nacher abzüglich Normalverbrauch. Zeugen/Fotos zum Zählerstand schaden nicht.

Wenn es dadurch ausreichend warm wird, geht ab da aber wegen der Heizung keine Minderung mehr (!).

quote:
wen ich das dan alles selber machen lass nach der Frist darf ich dann die Kosten rechtlich gesehen von der Miete abiehen wen ich die Quittung von allem besitze?


Theoretisch ja. Aber du läufst das Risiko, dass später ein Amtsrichter zur Erkenntnis kommt, dass gar kein Mangel vorgelegen hat. Bei der Heizung ist das natürlich kein Thema.

Wenn der Vm. abstreitet, dass da überhaupt ein Mangel war, würdest du i.Ü. durch die Selbstreparatur in Beweisnot geraten. Du müsstest also vorher den Ist-Zustand mit "deinem" Handwerker, Zeugen, Fotos sichern. Sonst könnte das ein Problem werden.

Aber bevor du endgültug das Kriegsbeil ausgräbst, solltest du die Reaktion des Vm. abwarten. Warm muss es in der Wohnung natürlich davon unabhängig sein, s.o.

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