hallo liebe forumsmitglieder,
ich befinde mich zur zeit in elternzeit. ich habe 2 jahre beantragt, möchte aber nach einem jahr schon mal auf 400 euro-basis arbeiten
nun einige fragen dazu:
1. muss mich mein arbeitgeber nehmen?
2. wenn ja, muss er meine zeiten akzeptieren (ich hab für 2 tage die woche ne tagesmutter, aber erst ab 7 uhr)?
3. wenn nein, darf er mir einen job woanders verbieten?
(laut arbeitsvertrag darf ich nicht woanders arbeiten, aber gilt das auch während der elternzeit?)
4. wenn ich nach den 2 jahren elternzeit wieder einsteige, habe ich anspruch darauf, dass ich kindgerechte zeiten arbeiten darf? es ist so, ich arbeite als verkäuferin in deiner bäckerei, d.h. ich müsste zwischen 5 uhr und 20:30 uhr flexibel sein. hatte aber mit dem bezirksleiter vor meiner schwangerschaft die mündliche absprache auf mittelschicht (10-15 uhr), da ich auch schulkinder habe. als ich schwanger wurde, wechselte der bezirksleiter, mit dem neuen musste ich mich schon immer rumstreiten, dass ich schulkindgerechte (und auch mutterschutzgerechte!!!!) zeiten bekam, schliesslich entliess mich der betriebsrat in das beschäftigungsverbot
5. darf der arbeitgeber mir, wenn ich auf 400-euro-basis arbeite 3 euro weniger stundenlohn geben?
wär nett, wenn mir jemand bei der einen oder anderen frage behilflich sein könnte
liebe grüsse
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Elternzeit - muss mich mein Arbeitgeber nehmen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Dein Vertrag ist ja quasi ein neuer, der befristet ist für die Elternzeit. Dieser neue Vertrag ist frei auszuhandeln, Du kannst, sofern Du Dich mit Deinem Arbeitgeber nicht einigst, selbstverständlich auch woanders arbeiten.
Wie es bei Dir nach der Elternzeit weitergehen wird, ist schwer abzuschätzen. Grundsätzlich sind soziale Bedürfnisse zu berücksichtigen. Aber, sie müssen mit den Bedürfnissen der anderen Mitarbeiter und den betrieblichen Belangen vereinbar sein.
Ist natürlich hinsichtlich aller Mitarbeiter schwierig, zu erklären, wieso ein Mitarbeiter immer die Schokoladenzeiten bekommt, ein anderer nie. Wieso ein Mitarbeiter immer seine Urlaubswünsche voll berücksichtigt kommt, ein anderer nie. Auf Dauer stört sowas den Betriebsfrieden erheblich. Das musst Du wissen, ehe Du in die Verhandlungen gehst.
wirdwerden
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Soviel ich weiß, muss Dich Dein Arbeitgeber wieder nehmen, wenn Du über 400.- € arbeitest. Was sich auf 400.- € beläuft und drunter denk ich nicht, da Du dann ja auch nicht sozialversicherungspflichtig bist. Die Arbeitszeiten gibt der Arbeitgeber vor, er kann Dir eventuell aus Kolanz entegebenkommen. lg
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