eintragung in der geburtsurkunde

5. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
elma
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
eintragung in der geburtsurkunde

hallo!!
Der Vater meiner 5jährigen Tochter möchte sich in ihre Geburtsurkunde nachträglich eintragen lassen.Das hat er damals beim Anmelden irgendwie versiebt ;-) . Wir leben seit 2 jahren nicht mehr zusammen und er zahlt keinen Unterhalt und ich hab das Sorgerecht. Hätte diese Eintragung irgendwelche Nachteile für mich? Und hängt sie mit dem Sorgerecht zusammen? Vielen Dank und Gruß, Silke

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13 Antworten
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#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

???????
Das hat er versiebt? Willst du uns n Bären aufbinden??
Wieso zahlt er keinen Unterhalt? Bekommst du Unterhaltsvorschuß ? Weiß das Jugendamt von der Vaterschaft ?
Die Eintragung hat keinerlei Nachteile für dich, lediglich Vorteile. Er ist doch als leiblicher Vater unterhaltsverpflichtet !!!! Mit dem Sorgerecht hat das gar nichts zu tun. Ich nehme mal an, dass ihr nicht verheiratet gewesen seid, dann musst du eh zustimmen, damit er das gemeinsame Sorgerecht bekommt.

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#2
 Von 
elma
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

@ teufelin
... nee, will ich nicht. Der war damals nach der Geburt beim Standesamt um sie anzumelden und steht nicht mit drin...
Er zahlt keinen Unterhalt, weil "ich in diesem Leben keinen Pfennig von ihm sehen werde" ...
Bekomme Unterhaltsvorschuß, und das Jugendamt weiß nicht von der Vaterschaft.Und verheiratet waren wir auch nicht. Muß ich dieser Geburtsurkunden Eintragung zustimmen??

Der bemüht sich auch erst so um seine Tochter (holt sie alle 2 Wochen ab) seitdem ich nen neuen Freund habe. Wir wollen heiraten, und mein Freund würde sie gerne adoptieren. Dem muß der Erzeuger wohl zustimmen?!
Vielen Dank für die Antwort(en)!!!
Silke

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ahso, kann ja mal passieren, dass man was vergisst!
Und was iss schon so ne Vaterschaft !!
Kann auch passieren, dass man 5 Jahre lang versehentlich und unwissend bei dem ganzen Spielchen mitspielt und beim Jugendamt die Hand aufhält, um den Vater, mit dem man noch 3 Jahre lang zusammen lebte, aus allem rauszuhalten, bzw. das Geld, was er an Unterhalt zahlen müsste, gemeinsam verprassen kann !!??
Und jetzt, wo du n neuen Freund hast, läuft es nicht mehr ganz nach deiner Nase und dein Exfreund hat - wohl mit Recht - Angst, dass er seine Tochter nie wieder sieht.
Wieso muß der Erzeuger zustimmen ? Es gibt doch gar keinen Erzeuger !
Leider Gottes hat der leibliche Vater m.E. in diesem Falle gar keine Rechte, da er nicht in eure ach so heile Familie "eingreifen darf, sprich : die Vaterschaft jetzt noch anerkennen darf, sofern Madame es nicht wünscht!!
Lass deinen neuen Freund die Kleine adoptieren.... dein Abzockerspiel mit Hilfe deines Ex haste ja durch .... damit kann er ja zu den Akten gelegt werden. Welches Kind braucht auch schon einen leiblichenVater ??? Ich nehme an, dass dein Neuer mehr Kohle verdient, denn du darfst nicht vergessen: UVG entfällt, nachdem ihr geheiratet habt!
Sorry, aber bei solchen Geschichten stehen mir die Haare zu Berge und ich frage mich, in was für einer miesen Welt wir leben !!!

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#4
 Von 
elma
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

??? versteh Dich jetzt nicht so ganz Teufelin.
Ist mir auch nicht so ganz klar, wie man das vergessen kann, aber wenn man dauer-bekifft durch die Gegend rennt, kanns wohl schon vorkommen..
Ich beziehe den UVG erst seit 2 Jahren, seitdem wir definitiv nicht mehr zusammen sind.Seit dem zweiten Lebensjahr meiner Tochter arbeite ich wieder, sie war erst bei einer Tagesmutter und jetzt im Kiga, isch hab mich um alles gekümmert und auch noch den arbeitslosen Kindsvater (sorry, aber für mich immernoch Erzeuger) finanziell mit durchgeschleppt. Der hat mich nach Strich und Faden belogen und betrogen, mich an den Haaren durch die Whg gezerrt, und das alles immer schön vor unserer Kleinen.War ja schön blöd, aber die Hoffnung stirbt zuletzt ;-/
Er soll sie gerne weiter sehen, frag mich nur, warum sein plötzliches Engagement?!? Ich glaube, er kann nicht verknusen, das es mir langsam wieder besser geht, das die Kleine anfängt Papa zu meinem Freund zu sagen, etc.
Wollt doch nur wissen, was mit ner Adoption ist??
Sei doch nicht so biestelig ;)
Silke

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#5
 Von 
elma
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

...und er soll die Vaterschaft gerne anerkannt bekommen, aber hat er dann nicht auch pflichten (hat inzwischen wieder Arbeit, aber bekommt das meiste nicht auf Karte)
Silke

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#6
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Als leiblicher Vater muß er der Adoption zustimmen.
Sollte er dieses tun, hast Du keinerlei Unterhaltsansprüche mehr(bzw. das Kind).
Durch eine Hochzeit entfällt auch das UVG vom JA.
Hat der Vater Arbeit, verdient aber zu wenig, um Unterhalt zu zahlen(der Selbstbehalt muß ihm bleiben), kann er gezwungen werden, sich einen neuen Job oder einen Nebenjob zu suchen(was in unserer derzeitigen Arbeitslage wohl nicht ganz so einfach sein dürfte).

-----------------
"KINDER: Du kannst ihnen deine Liebe geben,aber nicht deine Gedanken, denn sie haben ihre eigenen Ged"

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#7
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@ Alex
ich führe mit niemandem weder einen kleinen, noch einen großen Krieg. Wie auch ? Ich kenne sie doch gar nicht !
Ich habe nur hin und wieder bei einigen Beiträgen das Gefühl, dass hier nach guten Tipps gesucht wird, wie man den Ex oder den Staat abzocken kann, bzw. Umgang verweigern kann usw.... ( Jetzt nicht nur auf diesen Beitrag bezogen ), indem hier nur Halbwahrheiten geschrieben werden.
Du willst mir doch nicht erzählen, dass man "vergessen" kann, sich als leiblicher Vater in die Geb.urkunde eintragen zu lassen !!?? Der Standesbeamte hat wahrscheinlich auch vergessen, nachzufragen oder ? Obwohl.... vielleicht war der ja auch bekifft.
Auch die Jahre danach hat das JA vergessen, nachzufragen, wer der Vater ist. Warum auch ? Die zahlen ja so gern UVG !!

Und dann kommen hier häufig - auf Nachfrage - in jedem weiteren Beitrag neue Schauergeschichten, um zu rechtfertigen, was man da verbockt hat.
Wenn es wirklich so gewesen wäre, ( was häufig schwer zu glauben ist, erst recht, wenn es so kleckerweise kommt, nachdem man Zeit hatte, sich ne Ausrede zu überlegen )hätte man es gleich dazuschreiben können, dann müssten andere, die hier antworten auch nicht erst spekulieren. ( Wieder nicht unbedingt auf diesen Beitrag zu beziehen )
Muss ich denn alles unter " Naivität" verbuchen ?? Entweder ist es Dummheit oder Abzocke, wenn das JA mit Absicht nicht über den Vater aufgeklärt wird, welcher ja schliesslich unterhaltsverpflichtet ist !! Ich tendiere da mal eher zu letzterem, da so dumm ja wohl niemand sein kann, der ansonsten in der Lage sein will, ein Kind zu erziehen oder?
Oder gibt es hierfür auch wieder Gründe, liebe elma ?
Abgesehen davon finde ich es auch für das Kind nur fair, wenn es seinen leiblichen Vater kennt.
Immerhin hat er wohl seine Fehler bemerkt..... wenn auch spät, aber noch nicht ZU spät. Und wodurch auch immer ! Ein Mensch ändert sich auch von Zeit zu Zeit und wird älter und reifer. Wird er ja wohl auch..... denn wenn er immer noch Frauen an den Haaren durch Wohnungen ziehen würde, würdest du wohl kaum deine Tochter zu ihm geben oder?
Ob du nun zulässt, dass er die Vaterschaft anerkennt oder nicht, ist deine Sache. Du kannst ihm das nämlich verweigern und deinen neuen Freund das Kind adoptieren lassen. Ohne Zustimmung des Vaters!
Ansonsten sollte man den Vater im übrigen darüber aufklären, dass er - im Falle der Vaterschaftsanerkennung - wahrscheinlich auch dazu verpflichtet wird, das UVG der letzten Jahre zurückzahlen.
Anna, die "Amazone"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
elma
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Anna,


meine Lebensgefährtin hat mir gerade Deine ausschweifenden Spekulationen vorgetragen. Ich muss schon sagen, das Du ganz falsch mit Deinen Äusserungen liegst. Desweiteren steht es Dir kaum zu meine zukünftige Frau als Abzockerin hier darzustellen. Dies finde ich persönlich als sehr erbärmlich. Sie hatte eine normale Frage gestellt und Du stellst sie hier hin als wollte sie den Staat be*******n. Vielleicht solltes Du dich mal fragen WARUM er nicht eingetragen ist. Er ist der Trottel vor dem Herrn. Ich habe viele Eskapaden von diesem Menschen mit angesehen und kann Dir sagen, er ist eine Pfeife.

BTW. : Um mein Gehalt brauchst Du Dir nicht den Kopf zerbrechen. Kehre bitte vor Deiner eigene Haustür

Liebe Grüsse aus Bad Norddeutschland

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo!
Wieso soll ich vor meiner Türe kehren ? Da gibts nichts zu kehren !!
Und ob "euer" Ex ne Pfeife ist, kann ich zwar nicht beurteilen, glaub ich dir aber gern !
Das ändert aber immer noch nichts an der Tatsache, dass angeblich alle "vergessen" haben, den Vater anzugeben!! Standesbeamte fragt nicht!! Jugendamt auch nicht, die zahlen einfach so UVG !!!!
Darauf geht sie ja nicht ein ( und du auch nicht ), also muss ich da ja wohl Vorsatz unterstellen oder?

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#11
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

wenn der leibliche Vater doch so ******* ist. warum wollt ihr ihn dann eintragen ? Dem würde ich geben. Muß der eliblich Vater dann nicht alles Geld an das Jugendamt zurückzahlen. Kann es seind as das die entscheidene Frage hier ist?
Verstehe das ganze nicht.
Habe den Eindruck........

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
elma
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

@siemm,
er will die Eintragung, nicht wir.War nu heute beim Anwalt und der meinte, das wir dem zustimmen sollten, weil ich dann nen Titel gegen ihn erwirken kann.Und dann muß er das Geld wohl zurückzahlen..

@anna,
hatte ja wieder genug Zeit, mir ne Ausrede zu überlegen... Beim Anmelden auf dem Standesamt war ich nicht dabei, lag noch im Krankenhaus, hab dann halt nur gesehen, das er nicht mit drinne steht, worauf er meinte, er würde es "dann und wann" mal ändern lassen. Soviel zu seiner väterlichen Motivation..
Beim JA habe ich natürlich seinen Namen angegeben, aber die Vaterschaft ist nie gerichtlich festgestellt worden.

Silke

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Du hattest vorher auf meine Nachfrage geschrieben, dass das JA nichts von der Vaterschaft weiss. Jetzt plötzlich weiß es doch davon, was denn nu???
Das JA versucht i.d.R. sofort die Anerkennung der Vaterschaft zu erwirken, sobald sie von einer möglichen Vaterschaft benachrichtigt werden. Und daraufhin auch einen Titel.
Und du hast doch wohl auch keine 5 JAhre im Krankenhaus gelegen oder ???? Kümmert man sich nicht darum ??????? Du hast gelesen, dass er nicht "drinne" stand und dummdidumm weiter durchs Leben ohne über irgendwas nachzudenken. Soviel zu deiner mütterlichen Motivation !!!!!

@ Siemm
Habe den selben Eindruck....... irgendwie ist einiges unstimmig an dieser Geschichte !
Anna

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