einschlägig vorbestraft -Vorstellungsgespräch

31. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
portnoy
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
einschlägig vorbestraft -Vorstellungsgespräch

http://www.123recht.net/article.asp?a=12750&f=ratgeber_arbeitsrecht_ralauerjobfragen&p=1

bedeutet dass das ich eine vorstarfe zu 90 tagessetzten (oder auch höhere vorstrafen?) bei einem vorstellungsgespräch nicht angeben bzw falsch beantworten darf [solange die strafe die ausübung des berufes an sich nicht tangiert wie zum beispiel diebstahl oder betrug als angestellter im einzelhandel oder als bankangestellter (=einschlägig vorbestraft?)] ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Tja, wenn du genau liest, sind da auch durchaus weiche Kriterien genannt - wenn etwa Vorstrafen die charakterliche Eignung zweifelhaft erscheinen lassen. Eine sichere Antwort halte ich bei einer so allgemein gestellten Frage für nciht möglich

siehe auch
http://www.magazin-arbeitsrecht.eu/wann-sie-dem-arbeitgeber-gegenueber-eine-vorstrafe-angeben-muessen/

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#2
 Von 
portnoy
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

vorstrafe wegen gefährlicher körperverletzung, minderschwerer fall, 90 tagessätze a 30 €

bewerbung auf eine stelle im einzelhandel (in einem supermarkt zur aushilfe im lager), 400€ basis

wie sieht es da aus ?

muss ich die gefährliche körperverletzung angeben ?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
portnoy
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

den link hatte ich übersehen...
es wird aber auch hier nicht näher darauf eingegangen.
bis jetzt deutet doch alles darauf hin, das ich die frage nach einer einschlägigen vorstarfe verneinen kann, oder ?

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#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Du kannst es probieren - es heißt dort ja auch, dass diese Frage nicht unbedingt Standard ist und Selbstoffenbarung nur in bestimmten Fällen obligatorisch.

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