eingetragenes Wohnrecht bei Schenkung und Gewohnheits-Wohnrecht?

24. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
*wiesenblume*
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
eingetragenes Wohnrecht bei Schenkung und Gewohnheits-Wohnrecht?

Hallo,

folgender Fall:

Ein Elternhaus wurde auf das erwachsene Kind aus 1. Ehe überschrieben. Der Vater (verwitwet, aber nun in 2. Ehe verheiratet) hat sich ein Wohnrecht auf Lebenszeit eintragen lassen.

Frage: welches Recht hat/hätte die 2. Frau des Vaters nach dessen Tod im Bezug auf ein Bleiberecht in diesem Haus?

Zusatzinfo: Vertraglich wurde diesbezüglich nichts niedergelegt, das Wohnrecht wurde explizit für den Vater eingetragen.

Gibt es in einer solchen Konstellation den Sachverhalt eines "Gewohnheits-Wohnrechtes" für die 2. Frau oder gar ein "vererbtes Wohnrecht"?

Danke im voraus für einige Informationen!

*wiesenblume*

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Also ich bin mir sicher, dass das Wohnrecht personenbezogen ist und nicht vererbt werden kann.

Auch kann Testamentarisch dieses Wohnrecht nicht verlängert oder übertragen werden.

Wenn der Vater stirbt, muss die 2. Frau m.E. nach ausziehen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
*wiesenblume*
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Silo51,

danke für die Antwort. Kurze Frage noch: hast Du zufällig einen Gesetztestext bzw. einen Link aus dem Internet an der Hand, wo ich mich bzgl. dieses Themas nochmal einlesen kann?

:-)

*wiesenblume*

3x Hilfreiche Antwort

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