einfache Körperverletzung - Prozedere?

19. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Larsch
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)
einfache Körperverletzung - Prozedere?

Liebes Forum,

gestern wurde meine Frau von einem Mann im Bahnhof bewusst attackiert und umgestossen.
Das Ganze ist per Videoüberwachung festgehalten, der Mann polizeilich aufgenommen.
Meine Frau hat Prellungen, Hämatome und einfach nur Glück das Sie nichts gebrochen hat!

Wie ist nun der Ablauf? Gibt es zwangsläufig einen Gerichtstermin? Wie sieht es mit einem evtl. Schmerzensgeld aus? Wie kann man vermeiden, das der Täter ihre Adresse bekommt?

Besten Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Gibt es zwangsläufig einen Gerichtstermin? Nö, es könnte auch einen Strafbefehl geben.
Wie sieht es mit einem evtl. Schmerzensgeld aus? Schlecht.
Wie kann man vermeiden, das der Täter ihre Adresse bekommt? Gar nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Schmerzensgeld müssen Sie zivilrechtlich fordern. Am besten beauftragen Sie einen Anwalt damit.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Schlecht im Hinblick auf Schmerzensgeld sieht es dann aus, wenn der Täter kein pfändbares Einkommen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Zitat:
Wie ist nun der Ablauf?

Es wurde gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dessen Ausgang kann ohne nähere Informationen nicht prognostiziert werden. Dazu müsste bekannt sein, ob er bereits bestraft ist, wenn ja, ob es sich um einschlägige Taten handelt usw.
Es kann von einer Einstellung des Verfahrens unter Verweisung auf den Privatklageweg bis zur Anklageerhebung alles passieren.
Wenn das Verfahren eingestellt wird, wird dies mit einem Einstellungsbescheid mitgeteilt.
Wird Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt, merken Sie davon nichts; allenfalls kommt mal eine Ladung zu einer Hauptverhandlung.

Zitat:
Wie sieht es mit einem evtl. Schmerzensgeld aus?

Grundsätzlich kann Schmerzensgeld geltend gemacht werden, entweder in einem Zivilprozess oder im Strafverfahren im Wege des Adhäsionsverfahrens, was allerdings voraussetzt, dass es zu einer Anklageerhebung mit folgender Hauptverhandlung kommt.
Die einschlägige Norm lautet:
§ 403
Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsverfahren

Der Verletzte oder sein Erbe kann gegen den Beschuldigten einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch, der zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und noch nicht anderweit gerichtlich anhängig gemacht ist, im Strafverfahren geltend machen, im Verfahren vor dem Amtsgericht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes.


Zitat:
Wie kann man vermeiden, das der Täter ihre Adresse bekommt?

Die Adressen müssen nicht mehr im Strafbefehl oder in der Anklageschrift stehen. Wenn der Beschuldigte keinen Verteidiger hat und damit keine Akteneinsicht, sieht er also die in den Akten befindliche Anschrift nicht. Wenn er einen Verteidiger hat, überlässt der dem Beschuldigten üblicherweise eine Kopie der Akten. Dann kennt der Beschuldigte die Adresse.

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