einem Ebaybetrüger zum Opfer gefallen

2. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb473219-68
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
einem Ebaybetrüger zum Opfer gefallen

Hallo liebes 123recht-Forum,

folgendes ist mir auf eBay widerfahren:

Ich habe am Mittwoch, 16. Aug. 2017 einen Artikel bei eBay ersteigert. Einen Synthesizer, den Deepmind12 für 600€. Neu liegt der Preis bei 1200€.
Die Bewertungen waren allesamt Positiv, keine negativen Einträge, volle 100% beim Bewertungsprofil.
Als Zahlungsmethode wurde nur Überweisung angeboten. Plus Versand habe ich dann insgesamt 616,50€ überwiesen.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich auch mit der Verkäuferin rege geschrieben. "***" hieß die Dame, wirkte nett und durch die positiven Bewertungen habe ich mir leider Gottes keine weiteren Gedanken gemacht. Sie versicherte mit die Sendungsnummer zuzusenden, sobald das Geld drauf sei und so wartete ich vergebens. Ich bekam keine Antworten mehr bis ich einen Fall öffnete wegen eines nicht gelieferten Artikels worauf ich folgende Nachricht erhielt:


25. Aug.Der Verkäufer hat eine Nachricht gesendet
Hallo, hier liegt ein Irrtum vor. Ich habe nie diese Ware zum Verkauf angeboten. Es ist auch kein Geld auf mein Konto geflossen. Bitte Rücksprache mit ebay. Hier ist ein fremder Verkäufer eingetreten, der sich eingeloggt hat. *********


Jemand Fremdes hat sich also über dieses Konto eingeloggt und ich bin darauf reingefallen.
Bekanntlich sind Banken keine große Hilfe bei Überweisungen, eine Stornierung oder dergleichen ist nicht möglich. Meine Bank konnte aber wenigstens den Namen bei der Bank des "Betrügers" anfragen und das Konto läuft wohl auf den wie beim Schriftverkehr angegeben Namen "***"


Hat jemand einen Ratschlag bezüglich des weiteren Vorgehens? Strafanzeige direkt bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft? Da das für mich absolutes Neuland ist freue ich mich über jeden Tipp.

Vielen Dank im Voraus!





-- Editiert von Moderator am 02.09.2017 11:27

-- Thema wurde verschoben am 02.09.2017 11:27

Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Bei der Verkäuferin wurden also Artikel angeboten und sie hat nichts davon bemerkt? Kommt mir komisch vor. Das hätte sie doch bemerken müssen.

Schau doch mal auf den Namen, wohin du das Geld überwiesen hast. Dadurch müsste der Empfänger ausfindig gemacht werden können.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Schau doch mal auf den Namen, wohin du das Geld überwiesen hast.

Die Namen bei den Überweisungen werden nicht mehr geprüft, da kann man alles eintragen was man will.



Zitat (von fb473219-68):
Strafanzeige direkt bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft?

Sollte man machen.
Alles ausdrucken was man hat und dann anzeigen.
Idealerweise ein Bestätigung der Anzeige mitgeben lassen

Der Dame die von nichts weis teilt man dann mit, das die Staatanwaltschaft den Vorgang bearbeitet, fügt die Kopie der Bestätigung der Anzeige bei und teiltihr mit sie möge doch ebenfalls Anzeige erstellen.

Oft kommt es vor das dann plötzlich ein Verwandter, Freund, ... auftaucht der das versehentlich gemacht hat ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

@Harry van Sell. Ich habe erst dieses Jahr ein neues Konto eröffnet. Ohne Ausweis wäre das nicht möglich gewesen. Und da kannst du Recht haben. Die Ausreden sind manchmal sehr identisch, wenn es hart auf hart geht. Leider wird immer häufiger betrogen, besonders bei Paypal. Weder als Käufer noch Verkäufer ist man sicher.

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#4
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Nicht bei der Eröffnung, bei der Überweisung. Da kannst du als Namen auch "Dagobert Duck" schreiben und solange die IBAN richtig ist kommt das Geld an, egal wie nun der echte Name des Kontoinhabers lautet.

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#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Droid):
Nicht bei der Eröffnung, bei der Überweisung. Da kannst du als Namen auch "Dagobert Duck" schreiben und solange die IBAN richtig ist kommt das Geld an, egal wie nun der echte Name des Kontoinhabers lautet.


Der TE hat ja schon durch seine Bank den Namen des Kontoinhaber ausfindig gemacht. Dass dieser falsch ist, durch Ausweisfälschung oder grobe Nachlässigkeit der Bank, ist eben eher unwahrscheinlich.
Und da ist ja der Punkt. Der vermeintliche Betrüger (=Verkäufer) wird wohl das Konto angegeben haben, auf welches er Zugriff hat.

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#6
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Eine Strafanzeige mit Strafantrag halte ich auch für sinnvoll, schon allein um die Allgemeinheit vor ähnlichen Fällen zu schützen.

Du musst dazu nicht zur Polizei stiefeln, kannst es aber. Bequemer ist es, wenn Du das ganze schriftlich und mit entsprechenden Belegen versehen an die zuständige Staatsanwaltschaft sendest (m. E. diejenige in dem Landgerichtsbezirk, in dem die Verkäuferin wohnt, notfalls "Bitte um Weiterleitung an zuständige StA" notieren). Nach kurzer Zeit bekommst Du eine Eingangsbenachrichtung, danach tut sich möglicherweise wochenlang nichts (für Dich erkennbares). Falls Du Pech hast, flattert Dir irgendwann die Einstellungsbenachrichtigung ins Haus.

Ob Du zivilrechtlich noch etwas reißen kannst und solltest, wäre notfalls mit einem Anwalt zu besprechen. Das eilt jedoch nicht, zumal ein Blick in die Ermittlungsakte zu gegebener Zeit nicht verkehrt wäre.

Kannst auch ´mal den Namen der Dame googeln und den Artikel mit Schlagworten wie "ebay Betrug" usw. Möglicherweise zeigt sich, dass Du nicht das einzige Opfer bist. Umso wichtiger Strafanzeige/Strafantrag.

Hast Du per paypal gezahlt? Was sagen die dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Rosenquarz):
Hast Du per paypal gezahlt? Was sagen die dazu?


Gar nichts.
Zitat (von fb473219-68):
Als Zahlungsmethode wurde nur Überweisung angeboten.


.........

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb473219-68
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen raschen Antworten!
Leider ist mir die "zugehörige" Staatsanwaltschaft nicht bekannt, da die einzige Information des Betrügers der Name und die IBAN ist. Ich gehe einfach zur Polizei und leite alles ein. Der hiesige Link zur Erstellung einer Strafanzeige ist schon eine Erleichterung für mich.

-- Editiert von fb473219-68 am 11.09.2017 20:10

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