eidesstattliche versicherung, sommerurlaub irland

17. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
RCopter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
eidesstattliche versicherung, sommerurlaub irland

hi.

Ich bin neu hier und etwas aufgebracht...
Ich habe letztes jahr ein paar unbezahlte rechnungen ignoriert und mein leben etwas aus dm griff verloren.

Gestern war nun der gerichtsvollzieher da, aber da er nichts zu pfänden fand will er mich wohl zur eidesstattlichen versicherung vorladen. Er meinte das wird ca mitte september.

Ich fliege diese woche in urlaub (irland). Kann mir da irgendwas einen strich durch die rechnung machen? Fl***erbot etc. Hab echt panik dass ich am flughafen mit meiner schwiegerfamilie stehe und ich nich fliegen darf und alles rauskommt.

Ich freue mich und bedanke mich über jede qualifizierte antwort.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Einen Strich durch die rechnung vor dem Flug wird er Dir nicht machen können.

Der Haftbefehl der ggf. für die Abgabe der EV ausgestellt werdne könnte, ist ein zivilrechtlicher und wird sich nicht in den Datenbanken des Zolls oder so finden lassen.

Ich würde Dir empfehlen Dich einfach mit Deinem GV auseinanderzusetzen, erklären, dass Du in den Urlaub fährst und erst in x Wochen wieder da wärst. Für gewöhnlich wird dann ein Datum ausgemacht, wann die Abgabe der EV nachgeholt wird, oder Du gehst zu seiner Sprechstunde, wo vielleicht auch schon zeitnah die EV abgenommen werden kann.

Solltest Du nicht auftauchen, kann ein HB zur Abgabe der EV ausgestellt werden, der u.a. in der Schufa steht, und eine Beugehaft mit sich zieht, bis Du die EV abgibst (maximal aber 6 Monate), aber dieser HB taucht nicht beim Zoll auf.

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Zunächst mal finde ich es befremdlich, dass Sie Geld für Urlaub haben, nicht aber für Ihre Gläubiger!? Das ist schon etwas dreist ...
Nehmen Sie Kontakt zu dem GV auf, der Ihnen die EV auch selbst abnehmen darf.

quote:
Solltest Du nicht auftauchen, kann ein HB zur Abgabe der EV ausgestellt werden, der u.a. in der Schufa steht, und eine Beugehaft mit sich zieht, bis Du die EV abgibst (maximal aber 6 Monate), aber dieser HB taucht nicht beim Zoll auf.
Ein Haftbefehl kann nicht die Folge des Nichterscheinens sein, er ist die unmittelbare und automatische Folge! Und er zieht auch keineswegs automatisch eine Beugehaft nach sich. Aktuell dürfte es in Deutschland fast 2 Mio Verfahren geben, in denen der HB die Folge ist, aber es gibt weniger als 100 Vollstreckungen dazu ... :)
Die Verhaftung müsste nämlich der Gläubiger beauftragen, was (sehr) selten und nur in (sehr) begründeten Fällen passiert.
Nur noch mal zum Anfang:
Man könnte schon annehmen, dass Sie etwas vor Ihren Gläubigern verbergen, wenn das Geld für einen Irlandurlaub da ist, nicht aber für die Gläubiger. Selbst wenn Sie die Kosten dafür nur teilweise selbst tragen müssten!?

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RCopter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

schonmal vielen dank für die antworten. Das beruhigt mich wenigstens etwas.
Zu dem argument des geldes: ich bin student und arbeite mit einem minihob nebenher, da ich keine unterstützung meiner eltern bekomme, kann ich mir so mein studium und miete finanzieren. Am urlaub selber gab ich keinen cent gezahlt, da die eltern meiner freundin uns einladen wollen. Ich wollte es erst nicht annehmen aber naja...

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

@anepham: Du liegst falsch, ein Gläubiger KANN einen HB beantragen, dieser ergeht NICHT automatisch.
Dieser kann dann auch vollstreckt werden (habe das vielleicht nicht klar ausgedrückt), wenn sich der Schuldner weigert, weiterhin die EV zu unterzeichnen.


Zivilprozessrecht

Hier gibt es den Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (ehem. Offenbarungseid) gegenüber einem Gerichtsvollzieher (§ 901 ZPO ). Tatsächlich handelt es sich in Deutschland bei den weitaus meisten Haftbefehlen um solche zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Beides kann der Gläubiger für den Fall beantragen (auch im Voraus), dass die Vollstreckung aus einem Titel (zum Beispiel einem Urteil, einem Vollstreckungsbescheid oder einem Vergleich) erfolglos verläuft bzw. verlaufen ist und der Schuldner einer Ladung zu einem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung keine Folge geleistet, nur ungenügende Angaben gemacht oder die Abgabe verweigert hat. Voraussetzung zur Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist gemäß § 807 ZPO die erfolglose Zwangsvollstreckung und die Grundlosigkeit der Verweigerung (§ 901 ZPO , § 185b Abs. 3 GVGA).
Quelle: Wiki


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-- Editiert Albarion am 17.08.2011 19:56

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Okay, der Urlaub wurde also direkt von den Eltern deiner Freundin angewiesen. Das ist ja schon mal sehr nett von ihnen und daher auch in Sachen GV wohl absolut unproblematisch.

Aber ist die Befürchtung, dass sie eher schimpfen und einen Stress machen als was in Bezug auf Raten etc. helfen würden, wenn sie von deinem Problem erfahren würden?


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

@albarion
Ich kenne niemanden, der die EV beantragt, ohne von dem Recht Gebrauch zu machen, auch den HB zu beantragen - würde ja auch keinen Sinn machen, da es ansonsten ja nicht zu der gewünschten Eintragung im Schuldnerverzeichnis käme ... :)

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