ehemaliger Vermieter stellt Forderungen, obwohl Haus Verkauft wurde

11. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Julius21
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 17x hilfreich)
ehemaliger Vermieter stellt Forderungen, obwohl Haus Verkauft wurde

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Mein bisheriger Vermieter hat im Letzten Jahr inclusive Hausverwaltung eine Insolvenz hingelegt. Alle Gebäude wurden über einen Insolvenzverwalter an einen neuen Eigentümer verkauft.

Sind damit nicht eigentlich alle Forderungen abgegolten, da durch Verkauf an den neuen Eigentümer übergegangen sind?

Mein jetziger Vermieter (der Neue Vermieter) und die neue Hausverwaltung sagen, sie haben mein Mieterkonto und darauf wäre alles in Ordnung, da sind keine Forderungen zu erkennen.

Eine neue Hausverwaltung (die von der alten gegründet wurde) hat mir jetzt im Namen meines Alten Vermieters die Nebenkostenabrechnung zukommen lassen. Diese Abrechnung weist 150 € zu meinen Gunsten aus.

Die Auszahlung wird mir aber verweigert, weil mir mitgeteilt wurde, dass meine ehemaliges Mieterkonto ein Minus aufweisen würde. Man würde über 200 EUR von mir fordern. Das ist aber keine Miete, die ich nicht gezahlt habe, sondern wäre gemäß irgend einem Schreiben. Das Schreiben wiederum könne man nicht mehr nachvollziehen, das befindet sich in der alten Mieterakte und die hat der neue Vermieter. Man könne mir also nicht sagen, was das für eine Forderung ist, das geht auch nicht aus dem Mietkonto hervor, da ist nur eine Buchung mit dem Buchungsgrund "laut schreiben vom".

Von dem Schreiben gibt es aber weder digital noch auf Papier irgendeine Kopie.

Der neue Vermieter wiederum sagt, dass er nichts fest stellen kann.

Was tun? Ich möchte meine Gutschrift haben.

Gruß

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9876 Beiträge, 4480x hilfreich)

Es gilt § 566 (1) BGB , der da lautet

Zitat:
(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.

Über welchen Zeitraum hast du denn eine Nebenkostenabrechnung bekommen? Ich bezweifle gerade ein wenig, dass der alte Eigentümer ein Recht dazu hat, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Normalerweise würde ich erwarten, dass eine Nebenkostenabrechnung nach Ende der Abrechnungsperiode von demjenigen zu erstellen ist, der dann Vermieter ist. Und das wird wohl der neue Vermieter sein. Dieser muss dann über die komplette Periode abrechnen (nicht nur über seinen Eigentumsanteil). So zumindest habe ich den § 566 (1) BGB verstanden.

Sicher bin ich mir da aber nicht. Ich würde an deiner Stelle zunächst einmal mit dem neuen Vermieter sprechen und am besten schriftlich abklären, über welchen Zeitraum er eine Nebenkostenabrechnung erstellen wird. Auch macht es Sinn, nach dem Verbleib der Kaution zu fragen, falls eine Barkaution geleistet wurde. Die kann bei solchen Eigentumsübergängen nämlich schnell mal verloren gehen und dann gibt's beim Auszug Ärger.

Im Übrigen muss vor Gericht immer der das für ihn günstige beweisen. Wenn also irgendjemand etwas von dir fordert, muss er beweisen, dass diese Forderung zu Recht besteht. Wie das der alte Vermieter ohne Unterlagen und Belege machen möchte, ist mir ein Rätsel. Irgendwelche Mieterkonten, die er eventuell geführt hat, sind irrelevant, solange sich daraus nicht eindeutige Beweise für die Rechmäßigkeit der Forderung ergeben.

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