Hallo zusammen
Mich interessiert ob bei einer Auktion Angaben wie "unter betrag xxx verkaufe ich das ding nicht" rechtskräftig sind. Sprich ist der Verkäufer verpflichtet die Ware trotzdem herraus zugeben wenn der Betrag geringer ist als der gewünschte Preis den er in der Artikelbeschreibung angegeben hat.
mfg Dr.Kolosus
ebay Mindestpreis Angabe
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Afaik sind solche Angaben bindend. Der Verkäufer muß die Ware nicht unter diesem Preis verkaufen.
Allerdings wird ebay diese Auktion löschen, wenn sie dort jemand auffällt.
Bear
Das sehe ich genau so.
Allerdings muß diese Einschränkung textgestalterisch deutlich sichtbar auch für den flüchtigen Leser erkennbar sein. Denn Ebay bietet die Möglichkeit, einen bestimmten Startpreis festzulegen.
Daß der Verkäufer Ärger mit Ebay kriegt, steht auch fest. Denn er verstößt gegen die Ebay-AGB.
Gruß
Harry!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
bei ebay in den usa kann man eine option wählen, die das "gewinnen" der auktion unter einem mindestpreis verhindert.....
wenn man bei einem auktionshaus einer auktion beiwohnt passiert es oft, daß artikel, auf die geboten wurde, nicht den weg gehen, weil der mindestpreis, den der verkäufer möchte nicht erreicht wird.
Das ist der "Reserve Price", richtig.
Allerdings finde ich es lächerlich, wenn ich die Option habe, mir den Startpreis frei auszusuchen, dass ich dann da Gebühren sparen muss, indem ich den Artikel ab enem Euro einstelle und somit gegen die AGB meiner Verkaufsplattform - wie Ebay - verstoße. Es ist ja niemand gezwungen, ab einem Euro einzustellen, von daher fliegen solche Auktionen zurecht raus....
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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
Seit kurzem ist es nun auch in Deutschland möglich! Ebay lässt das nun zu.
Wie würdet ihr das rechtlich bewerten? Der Startpreis liegt z.B. bei 1 EUR, es wird dafür ein Gebot abgegeben, hinterher sagt der Verkäufer nun aber: das war nicht der verdeckte Mindestpreis, den ich erzielen wollte, du kriegst den Artikel nicht.
Ist das nicht irreführend, wenn der Käufer nicht weiß, wieviel der Verkäufer tatsächlich erzielen will?
"Seit kurzem ist es nun auch in Deutschland möglich! Ebay lässt das nun zu.
Wie würdet ihr das rechtlich bewerten? Der Startpreis liegt z.B. bei 1 EUR, es wird dafür ein Gebot abgegeben, hinterher sagt der Verkäufer nun aber: das war nicht der verdeckte Mindestpreis, den ich erzielen wollte, du kriegst den Artikel nicht."
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Liebe eBay-Verkäufer,
die angekündigte Möglichkeit, einen Mindestpreis für Automobile, Spezielle Fahrzeuge, Boote oder Flugzeuge in der Kategorie "Auto & Motorrad" bei eBay Business anzugeben, steht Ihnen jetzt zur Verfügung.
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Also erstmal nicht in allen Kategorien und die genannten Kategorien sind nicht gerade die Artikel die ich aufsuche oder verkaufe.
Was ich davon halte?
Ich kenne das auch von ebay USA und finde das okay.
Zumindest ist es mir allemale lieber, als das jemand nen "Freund" anruft und für den "Mindestpreis" sorgt. Sicherlich grenzt das die "Schnäppchensuche" ein, aber viele wissen trotzdem nicht was ihr Artikel wert ist, sonst würden auch viel mehr die Sofortkaufoption anbieten. Ich rede jetzt hier von den privaten, nicht den Händlern.
Und der Verkäufer kann gar nicht "hinterher" schreiben - "das war nicht der verdeckte Mindestpreis, den ich erzielen wollte, du kriegst den Artikel nicht."
Als Bieter bekommst du ja keine Mail, das die Käufer bist, weil der Reserve Price gar nicht erreicht wurde. Also hast du auch gar kein Anrecht auf den Artikel.
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"Gruß
Campa"
@ ThomasV40: Nein,insofern der Käufer lesen kann ist das nicht irreführend,sondern der VK möchte Ebay nicht Unmengen von Provision in den Po blasen.
Immo nicht Ihr Problem,sondern evtl. ein Problem zwischen Ebay und dem VK.
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"kampf den borg"
Hallo,
nur mal kurz zur Erklärung:
Als Bieter auf ein Angebot mit Mindestpreis erhält man, sofern der Mindestpreis nicht erreicht wurde, den Hinweis, dass das abgegebene Gebot nicht ausreichend ist.
So als ob, ein anderer Bieter bereits ein höheres Gebot abgegeben hätte.
Provisionen spart der VK durch diesen Mindestpreis auch nicht - die Angebotsgebühr richtet sich nach dem Mindestpreis. Dazu kommt ein "Pfand" von 10 Euro für diese Option, die bei erfolgreichem Verkauf wieder gutgeschrieben werden.
Dass VK einen Mindestpreis in die Beschreibung einbauen, ist auch nicht verwunderlich - eBay selbst gibt ja den Rat, einen niedrigeren Startpreis anzugeben. Auf die Gefahr, dass der erwünschte Preis evt. nicht erreicht wird - darauf geht eBay auf einer anderen Seite ein (was mM nach auch nichzt so ganz i.O. ist) - sollen Sie es doch im gleichen Absatz aussprechen...
Aber wie bereits im obigen Beitrag genannt:
Die Indiviualabrede, das unter Preis X nicht verkauft wird ist bindend - sofern es leicht erkennbar ist.
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
Hallo,
denke auch mal, dass wenn Ebay Deutschland diese Mindestpreis-Option allgemein einführen würde , die Diskussion über Auktion oder nicht Auktion neu entflammen würde, oder?!
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""Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht."
Gruss
Mellas Frust"
"Die Indiviualabrede, das unter Preis X nicht verkauft wird ist bindend - sofern es leicht erkennbar ist."
Dafür muß es aber
a) auch tatsächlich eine Individualvereinbarung sein - also nicht in jedem Angebot den selben Vorbehalt ;
b) tatsächlich deutlich erkennbar und nicht der Angebotsgestaltung widersprechen .
Ein Vorbehalt in der Ab und die sofort-Kaufen- Option können sich bereits ausschließen , da diese laut Gericht ein Lesen der AB entbehrlich macht ( schnelles Handeln ! ) :
Drucker und Zubehör für EUR 1,00 als Sofort-Kauf
__AG Syke, Urt. v. 27.09.2004 - <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=24%20C%20988/04" target="_blank" class="djo_link" title="AG Syke, 27.09.2004 - 24 C 988/04: "Sofort kaufen"-Option bei eBay">24 C 988/04</a>
Personen, die über eBay höherpreisige Artikel zu einem Gesamtpreis von EUR 1,00 im Wege des Sofort-Kaufs anbieten, sind an dieses Angebot gebunden. Der Käufer muss sich nicht darauf verweisen lassen, dass am Angebotsende die Artikelbeschreibung anders ausfällt als im oberen Bereich der Website. Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass schon eingangs der Button für den "Sofort-Kauf" erscheint und somit ganz besonders schnell Entschlossenen einen - oft entscheidenden - Vorteil gegenüber jenem einräumt, der sich erst bis ans Ende des Angebots durchklickt und dort erst den zweiten Button aktiviert.
Drolliges Urteil...;)
Da fällt mir gerade die Geschichte mit den Konzertkarten wieder ein.
Und Auktionen, wo mit einem Satz praktisch fast die gesamte Artikelbeschreibung negiert wird, sind mir ein greul.
"Und Auktionen, wo mit einem Satz praktisch fast die gesamte Artikelbeschreibung negiert wird, sind mir ein greul."
na dann soll man nicht drauf bieten...:-)
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"kampf den borg"
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