Ich habe bei ebay Kleinanzeigen ein Iphone gekauft das wie folgt beworben war:
Iphone 3GS 32 GB in weis zum Tausch oder Verkauf von Privat!
Biete hier mein oben genanntes Handy zum Verkauf oder Tausch an. Es ist in einem sehr guten Zusatnd. Ich hätte gerne.....oder 220 Euro fest!!!!!!!!!!!!
Als ich mir das ansah stellte ich zuerst nichts besonderes fest. Daheim dann aber: Es ist nur ein 16 GB Iphone (das Cover zeigt 32 GB an, ist also ausgetauscht) und Telefonieren geht nur über Lautsprecher! Der "nette ältere Herr" nimmt sich davon nichts an.....man habe ihm das vor Jahren so verkauft und es habe einwandfrei funktioniert. Und nun?
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-- Editiert Xara2011 am 08.04.2012 10:38
ebay Kleinanzeigen - Falsche Angaben....
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Fordern Sie den Verkäufer auf, das Gerät zurück zu nehmen
da es an der zugesicherten Eigenschaft mangelt, und offensichtlich defekt ist.
Notfalls per Einschreiben mit Rückschein unter Fristsetzung.
Danach googeln Sie unter "Mahnbescheid"
Dann wird er schon einlenken.
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Hallo xxsirodxx,
erstens muss der Vertrag nicht rückabgewickelt werden, der Verkäufer schuldet ein Gerät mit den zugesicherten Eigenschaften und in funktionierendem Zustand. Für den Verkäufer wäre ein zurückgeben/nehmen sicher die beste Lösung, aber vielleicht nicht für den Käufer.
quote:Und was soll er jetzt anmahnen? Etwa den Kaufpreis? Das dürfte aktuell in die Hose gehen, er hat das Handy ja noch.
Danach googeln Sie unter "Mahnbescheid"
MfG Stefan
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Hallöle, kann jetzt erst antworten, bin gerade zurück aus dem Urlaub. Den letzten Beitrag verstehe ich nicht. Ich habe das Handy....und der "nette Herr" mein Geld.....
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Hallo Xara2011,
quote:Je eben, noch schuldet niemand etwas, beide Leistungen sind erbracht (wenn auch nicht vertragsgemäß).
Ich habe das Handy....und der "nette Herr" mein Geld.....
Du könntest entweder - wie gesagt - ein Gerät mit den zugesicherten Eigenschaften und in funktionierendem Zustand fordern (das geht aber nicht mit einem Mahnbescheid).
Oder aber du bietest eine Rückabwicklung an, dabei läuft es aber - wie beim Kauf - Zug um Zug, noch ist da auch nichts anzumahnen.
Erst wenn du das Handy zurückgegeben hast, kannst du das Geld via Mahnbescheid eintreiben, falls nötig.
Geraten wurde aber zu einem Einschreiben mit anschließendem Mahnbescheid, und das funktioniert eben nicht. Wenn er nicht einwilligt (zu was auch immer), dann musst du klagen, ein Mahnbescheid kann dir nur bei bestehenden Forderungen helfen, nicht aber bei strittigen.
Was willst du denn eigentlich erreichen? Möglich wäre etwa:
- Austausch gegen ein anderes Handy
- Rückabwicklung
- Preisminderung
Je nachdem musst du das dann verhandeln oder du hast einen Rechtsanspruch.
MfG Stefan
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