ebay Kleinanzeigen / 1275 € bezahlt - Artikel nicht erhalten

11. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
sverigeneilos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay Kleinanzeigen / 1275 € bezahlt - Artikel nicht erhalten

Ich habe bei ebay kleinanzeigen im November 2017 eine Fotokamera für 1275 € in Belgien gekauft. Der Verkäufer aus Belgien schien mir vertrauenswürdig, er übersandte mir seinen Personalausweis und ein amtliches Dokument über ein Zertifikat als Gutachter bei Gericht. Daher die Konkursware und der günstige Preis für die Kamera. Die Kamera sollte aus den USA geliefert werden, angeblich verzögerte sich die Lieferung aufgrund des erhöhten Versandaufkommens in der Vorweihnachtszeit.
Ich wartete ab, da es noch nachvollziehbar schien. Dann an Weihnachten hatte der Verkäufer angeblich einen Motorradunfall und war nicht in der Lage mir zu schreiben bzw. mir mein Geld zurück zu überweisen, wie versprochen.
Er musste operiert werden und das in Frankreich, zu allem Übel wurde bei ihm noch ein Gerinsel im Nacken gefunden. Ich schrieb ihm er solle mir sofort das Geld zurück überweisen, sobald es ihm besser ginge und er Zugang zu den Bankdaten hätte. Ansonsten würde ich Anzeige erstatten. Diese Nachricht schrieb ich dem Verkäufer am 25.01.2018, seit dem habe ich nichts mehr von ihm gehört.
Wie sollte ich nun am besten vorgehen? Es ist eine hohe Summe und ich bin darauf angewiesen, das Geld zurück zu bekommen.

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Vielen Dank!

Viele Grüße,
Nils
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Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Ich würde zügig mit allen Unterlagen zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Das riecht förmlich nach Betrug.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Entweder ist er tstsächlich ernsthaft erkrankt. Oder ein Betrüger.

Strafanzeige sollte man zwar stellen, aber sich nicht so viel Hoffnung machen. Denn die Quote ist schon bei innerdeutschen Fällen nicht so berauschend hoch.


Ansonsten wird man wohl einen Anwalt benötigen der mit den Feinheiten des innereuropäischen Mahn- und Vollstreckungsrechts vertraut ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Das war definitiv ein Betrug.
Du kannst Anzeige erstatten, aber allzu viel Hoffnung würde ich mir nicht machen. Schreib es lieber als Lehrgeld ab

0x Hilfreiche Antwort

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