ebay Gebühren - soll 60 Euro Gebühren zahlen weil ich mich verklickt habe

5. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ralf0033
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay Gebühren - soll 60 Euro Gebühren zahlen weil ich mich verklickt habe

ich habe einen Zubehör Artikel ersteigert, unter Zubehör Porsche. Nun habe ich mich wohl verklickt und stehe unter Porsche Zubehör und soll für einen 14Euro Artikel über 60 Euro Gebühren bezahlen, Inkasso ist beauftragt. Muß ich zahlen oder hat einer einen Tipp.

Problem bei eBay und Co?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Kann man sich die dazugehörende Auktion ansehen, oder sind die 90 Tage der Verfügbarkeit schon rum?

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#2
 Von 
vanne
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

bin neu hier. Aber ist es nicht so, dass der die ebay-Gebühren laut ebay-AGB nicht auf den Käufer umgelegt werden dürfen? Oder verstehe ich das falsch und sind Sie der Verkäufer?

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#3
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

@vanne
Ralf0033 ist wohl eher der Verkäufer und hat das V bei (v)ersteigert vergessen. Andernfalls würde ihn die Kategorie nicht so interessieren.

Beim Umlegen der Gebühren stimme ich dir allerdings zu :)

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Zum Fragesteller:

Möglich, daß der Vertrag mit eBay wegen Irrtums angefochten werden kann.
Allerdings könnte es dafür zu spät sein, da im Rahmen der Sorgfaltspflichten dies schon vor Ende der Auktion hätte auffallen müssen.
Nach bereits erbrachter Leistung durch eBay sehe ich da wenig Chancen.
Immerhin lautet die Klausel ja auch "Einstellen in der Kategorie 'Autos'" und nicht "Einstellen eines Autos".
Man könnte auch argumentieren, Sie hätten den Artikel absichtlich dort eingestellt, um mehr Aufmerksamkeit zu erzielen, sodaß ein Irrtum zumindest nicht mehr offensichtlich ist.

Zum Thema eBay-Gebühren:
es ist richtig, daß die Abwälzung auf den K gegen eBay-AGB verstößt. Dennoch wird diese Klausel wirksam, wenn die Auktion ordnungsgemäß zuende gegangen ist, denn die eBay-AGB binden den VK hier nicht gegenüber dem K. Ergo muß der K zahlen.

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#5
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

@ Mareike
>>Zum Thema eBay-Gebühren:
es ist richtig, daß die Abwälzung auf den K gegen eBay-AGB verstößt. Dennoch wird diese Klausel wirksam, wenn die Auktion ordnungsgemäß zuende gegangen ist, denn die eBay-AGB binden den VK hier nicht gegenüber dem K. Ergo muß der K zahlen. <<

Nur zum besseren Verständnis:

1. Welche Klausel wird wirksam?
2. Warum binden "hier" die AGBs nicht den Käufer?
3. Warum muss - ergo - der Käufer (die Gebühren?) bezahlen?

Danke für eine Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ad 1.
Die Klausel "eBay-Gebühren trägt Käufer".

ad 2.
Die AGB bzgl. des Abwälzungsverbotes betreffen zunächst mal nur das Verhältnis eBay-Verkäufer.
Eine Auswirkung auf das Vertragsverhältnis Verkäufer-Käufer kommt nicht automatisch in Betracht, sondern nur in Ausnahmefällen.
Daß ein solcher hier vorliegen soll, kann ich nicht sehen (bzw. müßte schon sehr gut begründet werden :) .

ad 3.
Wenn die Gebührenabwälzung wirksamer Vertragsbestandteil geworden ist, muß der K die Gebühren übernehmen, denn für den Kaufvertrag sind alleine die in der Auktionsbeschreibung gemachten Angaben verbindlich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ralf0033
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin als Verkäufer tätig gewesen, und die Auktion ist schon mehr als 9 Tage her. Nachdem einstellen kann man die Gebühren erst nach Abrechnung durch ebay sehen. Die Beschwerde von mir ging daher erst nach Einzug raus, da half nur noch zurück buchen. Wer kennt sich aus: der Brief vom Anwalt folgt nach 4 Wochen ohne Orginalvollmacht, hilft das noch??

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ralf0033
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin als Verkäufer fälschlich in der Rubrik Auto-Porsche tätig gewesen, und die Auktion ist schon mehr als 90 Tage her. Für einen Erlös von 14 Euro verlangen die jetzt 70 Euro Gebühren. Nachdem einstellen kann man die Gebühren erst nach Verkauf und Abrechnung durch ebay sehen. Die Beschwerde von mir ging daher erst nach Einzug vom Geld raus, da half nur noch zurück buchen. Wer kennt sich aus: der Brief vom Anwalt folgt nach 4 Wochen ohne Orginalvollmacht, kann ich beantragen das Verfahren einzustellen??

Viele Grüße RL

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

--- wer lesen kann, ist klar im Vorteil---
ein wohl wahres Klischee :)

Aber mal im Ernst.
Ich verstehe nicht so ganz, wie der Irrtum zustande kam.
"Porsche" kann man nur (soweit ich das gesehen habe) in 2 Kategorien einstellen.
Einmal als
Automibila - Porsche
oder als Automobilia - Teile und Zubehör - Karrosserie - Porsche

Wenn es also ein Karosserieteil war, könnte man evt. (s.u.) noch von einem versehen ausgehen - ansonsten hast du bei eBay noch schlechtere Karten.

Andererseits hätten dir doch die Einstellgebühren verdächtig vorkommen müssen. Für Fahrzeuge (als ganzes) wird doch ein Festbetrag genommen . Seit neuestem 10 anstatt 20 Euro. Wenn ich den Artikel einstelle und sehe "Gebühren = 20 Euro" - dann such ich erstmal, was da falsch ist (ausser natürlich ich habe TOP Angebot gewählt :)

Und ich vermute mal, das eBay dir genau das erzählen wird - fehler hin oder her.

Gruss
MichiM

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Sehe ich auch so.

"Nachdem einstellen kann man die Gebühren erst nach Verkauf und Abrechnung durch ebay sehen."

Das ist mir unverständlich. Wenn ich etwas einstelle, werden mir vor dem Abschicken die Einstellgebühren genannt, die sicher den allergrößten Teil der 70 Euro ausmachen. Wäre merkwürdig, wenn das gerade bei diesem Verkäufer nicht so wäre.

Bear

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

@ bear
bei der Kategorie Auto, Motorad... ist das etwas anders.
Die Verkaufsprovision wird nicht prozentual nach dem Auktionspreis, sondern pauschal abgerechnet.
So werden bis zum 20.01.2004 für jedes verkaufte Fahrzeug pauschal 50 Euro Verkaufprovision fällig (auch wenn es nur für 5 Euro verkauft wurde ;)
Und "die" werden erst nach der Auktion angezeigt.

Von daher kann ich mir die Zusammensetzung gut vorstellen - aber halt nicht die Ursache.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ok, ich habe noch nie ein Auto versteigert, deswegen wußte ich das nicht. Aber 20 Euro Einstellgebühren, die wurden doch sicher angezeigt, und das muß einem Anbieter eines kleinen Zubehörteils doch auffallen.

Bear

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Korrekt, diese werden angezeigt und MÜSSEN auffallen.

Nebenbei bemerkt, erhalte ich immer eine Bestätigungsemail, wenn ich einen Artikel einstelle - und in der stehen diese Gebühren auch nochmal (zur Sicherheit, falls sich mal einer vertan hat...)

Gruss
MichiM

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