ebay Auktion OVP

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Willsen2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay Auktion OVP

Hallo,
ich habe letzte Woche die Spielekonsole "Playstation 3" ersteigert, wobei die Auktion die Überschrift "Playstation 3 Neu und OVP" hatte. Außerdem wurden in der Artikelbeschreibung nur die Eigenschaften herstellerseitig aufgeführt, also wurden keine Angaben zum Zustand gemacht. Nun habe ich natürlich gedacht, dass es sich um die eingeschweißte Konsole mit allem Zubehör (Controller, Kabel, etc.) handelt, doch nach Nachfrage nach der gewonnen Auktion bei dem Verkäufer wurde gesagt, dass es sich nur um die "nackte" Konsole ohne Kabel, etc. handelt. Daraus schließe ich, dass die Konsole nicht OVP sein kann, da kein Hersteller nur die blanke Konsole zum Verkauf anbietet. Nun möchte ich kein Geld überweisen, da ich weiß, wenn ich die Konsole bekomme ist sie nicht OVP und ich werde sie wieder zurückschicken, was aber einen erheblichen Aufwand bedeutet und ich mir nicht sicher bin, ob ich dann überhaupt mein Geld zurück bekomme.
Nun würde ich gerne wissen, was ich tun sollte und ob ich im Recht bin.

Vielen Dank
Ingo

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> "Playstation 3 Neu und OVP"

Dann kann der verständige Betrachter in der Tat davon ausgehen, es handele sich um eine (noch) originalverpackte PS3 mit sämtlichem zum regulären Lieferumfang gehörenden Zubehör.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Ingo,

handelt es sich um einen gewerblichen Verkäufer mit Widerrufsklausel ?
Wenn ja, dann kannst du dein gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, und zwar auch bereits vor der Zahlung. Wurde hingegen ein Rückgaberecht gewährt (kommt seltener vor), kann (imho) die Ware erst nach Erhalt zurück gegeben werden.

MfG Stefan

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#4
 Von 
Willsen2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

"handelt es sich um einen gewerblichen Verkäufer mit Widerrufsklausel ?"

Nein, leider handelt es sich um einen privaten Verkäufer, der kein Widerrufsrecht oder ähnliches gewährt. Er hat mir jetzt auch schon damit gedroht, dass ich Post von seinem Anwalt bekomme, aber das werde ich abwarten, denn ich denke, dass ich im Recht bin.

Viele Grüße
Ingo

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#5
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Willsen2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Link ist der folgende:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ssPageName=STRK:MEWNX:IT&item=250348983845

Ich hatte ja geschrieben, dass es um eine PS3 geht, aber habe mich da vertan, denn ich habe eine Xbox 360 ersteigert... aber seht selbst.

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#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Das ist aber auch noch die alte Version, die jetzt von arcade vertrieben wird.

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#9
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Willsen2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich unter diesen Umständen keinen Wert mehr auf den Erhalt der Xbox lege, möchte ich von dem Kauf zurücktreten, "wegen arglistig verschwiegener Unvollständigkeit der "neu und originalverpackt" angepriesenen Sache (s.o. Mirks 1. Antwort).
Dies ist doch rechtens oder?

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#11
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Da ich unter diesen Umständen keinen Wert mehr auf den Erhalt der Xbox lege,

Das ist dein Privatvergnügen. Der VK schuldet dir Nachbesserung, wenn zumutbar. Umgekehrt hat der VK aber auch das Recht zur Nachbesserung, d.h. allein wegen eines Mangels muß er sich nicht auf Rückabwicklung einlassen.

> möchte ich von dem Kauf zurücktreten

Ein solches Recht bestünde nur, wenn der VK die Nachbesserung bereits ernsthaft und endgültig verweigert hat oder eine beweisbar gesetzte Frist verstreichen lassen hat.

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Ingo,

wie ich schon weiter oben sagte, ist ein Widerruf die einfachste Lösung. Da es sich hier wohl mit ziemlicher Sicherheit um einen (versteckt) Gewerbetreibenden handelt, besteht dieses Recht; übrigens ist die 4-Wochen-Frist noch garnicht angelaufen.
Ich würde ihm schreiben, dass ich nach Ansicht seiner weiteren Auktionen davon überzeugt bin, dass er nicht privat handelt und daher von meinem gesetzlichen Widerufsrecht gebrauch mache. Hilfsweise würde ich vielleicht noch wegen Irrtum vom Vertrag zurücktreten (ich ging davon aus, OVP bedeutet, mit sämtlichem Original-Zubehör gemäß Microsoft).

Ich denke nicht, dass er wirklich rechtliche Schritte einleitet; ich würde es sogar darauf ankommen lassen.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Willsen2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
nun ist es wie befürchtet dazu gekommen, dass ich einen Brief per E-Mail und sicher auch demnächst per Post von einem Anwalt bekommen habe. Folgenden Auszug möchte ich hier gerne zitieren:

"Wie Sie zu der Behauptung kommen, die Ware sei nicht original verpackt, ohne diese überhaupt in Augenschein genommen zu haben, ist nicht nachvollziehbar.

Ein Irrtum Ihrerseits ist nach den mir vorliegenden Unterlagen schon deshalb ausgeschlossen, da Sie sich bei Herrn ... doch gerade wie folgt schriftlich erkundigt haben:
"...können Sie mir sagen,....welches Zubehör mitgeliefert wird, damit ich mich darauf einstellen kann."

Sie haben also doch gerade mit der Möglichkeit gerechnet, dass kein Zubehör mitgeliefert würde und konnten Ihre Angebotshöhe dementsprechend ausrichten.

Von einer arglistigen Täuschung kann daher keine Rede sein."

Zu der von mir gestellten Frage, ob Zubehör dabei ist, muss ich sagen, dass ich diese vor und nach der Auktion gestellt habe und erst nachdem ich die Auktion gewonnen habe, eine Antwort darüber bekam, dass nur die "nackte" Konsole geliefert wird.

Ich möchte dem Herrn ... einfach kein Geld überweisen, da ich weiß, dass ich keine original verpackte Konsole bekomme, da er mir dies schon bestätigt hat ( "nur die Konsole" ) und ich diese dann zurück schicken werde und wahrscheinlich mein Geld nicht mehr wieder sehen werde.

Muss ich das Geld nun überweisen oder kann ich immer noch auf Irrtum plädieren, da es sich nicht um eine original verpackte Konsole mit Zubehör handelt.

Ich weiß wirklich nicht, wie ich jetzt weiter vorgehen soll.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten bisher und jetzt benötige ich wohl noch mehr Hilfe...

Viele Grüße
Ingo

-- Editiert von Willsen2 am 09.01.2009 20:53

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> und ich diese dann zurück schicken werde

Wieso? Du kannst den VK ggfs. auf Erfüllung in Anspruch nehmen, aber wieso solltest du ohne weiteres zurücktreten dürfen? Hat der VK die Lieferung des normalen Lieferumfangs denn schon ernsthaft und endgültig verweigert?

> Sie haben also doch gerade mit der Möglichkeit gerechnet, dass kein Zubehör mitgeliefert würde

Ja, Anwälte (wenn die Mail denn wirklich von einem kam) sind schon manchmal recht humorvoll. Mit der Nummer wird er vor Gericht jedenfalls nicht landen, da es unerheblich war, womit du "gerechnet" hast.

Wenn ich ein Auto versteigere und du fragst vorher, welche Ausstattung der Wagen hat, kann ich dir ja auch kein Auto mit nur 2 Reifen liefern, weil du ja damit gerechnet hättest, daß der Wagen nicht vollständig ist. ;)

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