eBay - Verkäufer weigert sich nach Zahlung zu liefern, will Rücktritt vom Vertrag

13. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
gufka86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
eBay - Verkäufer weigert sich nach Zahlung zu liefern, will Rücktritt vom Vertrag

Hallo,

ich habe als privater Käufer auf eBay ein Problem und weiss nicht mehr weiter - ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen, was wohl der nächste zweckdienliche Schritt wäre. Hier der bisherige Ablauf:

6. November:
Ich kaufe einen alten Monitor aus den 70er Jahren von einem privaten Verkäufer auf eBay. Kaufpreis 18,50€, Versand 14,99€. Kein Paypal. Ich zahle umgehend per Überweisung.

21. November:
Ich habe vom Verkäufer nichts mehr gehört, der Artikel wurde nicht als versendet markiert und ist auch nicht bei mir eingegangen. Ich eröffne einen Fall bei eBay wegen eines nicht versendeten Artikels.

24. November:
Der Verkäufer meldet sich, entschuldigt sich für die Verzögerung und begründet sie damit, dass er das Gerät noch verpacken muss und erst einen Karton beschaffen muss.

Ich antworte umgehend und erkläre, dass ich für vieles Verständnis habe, allerdings nicht wirklich dafür, dass erst am 18. Tag nach Auktionsende darüber nachgedacht wird, dass der Artikel ja versendet werden muss. Lieferzeit in der Auktion war mit 4-5 Tagen angegeben. Ich setze eine Frist zur Lieferung des Artikels zum 2. Dezember. Meine Nachricht ist sachlich, aber drückt aus, dass ich unzufrieden mit der Lieferzeit bin.

1. Dezember, 23:16 Uhr:
Ich erhalte eine Nachricht des Verkäufers, dass ich mich in der Nachricht vom 24. November im Umgangston vergriffen hätte und er vom geschlossenen Kaufvertrag zurücktritt, da ihm aufgrund der Nachricht eine Weiterführung der Geschäftsbeziehung nicht zuzumuten sei. Er begründet das damit, dass ich ihn in der Nachricht geduzt habe und schmeisst mit Paragraphen um sich, konkret u.a. § 324 BGB , § 241 BGB und bietet an, die Zahlung zurückzusenden und fragt nach der Bankverbindung.

2. Dezember:
Ich erwähne, dass es nach meiner 10jährigen Erfahrung auf eBay üblich ist, sich unter privaten Mitgliedern zu duzen und ich ihn daher geduzt habe. Ich entschuldige mich förmlich und erkläre ihm, dass es nicht meine Absicht war, ihn dadurch zu beleidigen. (Meine Güte, was für ein Kindergarten)

Ich erkläre ihm weiter, dass ich einen Rücktritt vom Kaufvertrag seinerseits nicht akzeptieren werde, da ich den Monitor gekauft habe, weil ich ihn brauche und bestehe auf Erfüllung des Kaufvertrages. Ich setze erneut eine (diesmal "letzte") Frist zur Lieferung des Artikels zum 17.Dezember.

So, und ab hier drehen wir uns nur im Kreis. Er will mir den Artikel nicht zusenden, ich möchte aber entsprechend der Auktion den Artikel erhalten wie ich ihn gekauft habe und nicht das Geld wiederbekommen.

Was wäre der nächste Schritt? Ich habe mit so einem Theater keine Erfahrungen und weiss nicht, was am ehesten zum gewünschten Erfolg führt, da ich den Monitor schlichtweg brauche. Der Materialwert ist natürlich gering, aber ich bin Sammler, arbeite an einer Dokumentation zu dem Thema und benötige schlichtweg den Monitor. Es macht sich doch kein Anwalt für die paar Euro Streitwert überhaupt daran, einen Brief zu schreiben?! Ich habe über eine Anzeige nachgedacht, allerdings bin ich mir sehr unsicher, ob das überhaupt geht - immerhin hat er angeboten, den Betrag wieder zu überweisen.

Ich danke für jeglichen Tip, was ich tun kann…

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Es macht sich doch kein Anwalt für die paar Euro Streitwert überhaupt daran, einen Brief zu schreiben?!


Warum nicht? Aber einen Brief kannst du auch selbst schreiben

Zitat:
Ich habe über eine Anzeige nachgedacht, allerdings bin ich mir sehr unsicher, ob das überhaupt geht


Geht schon, bringt aber nix da ich hier erstmal keine Straftat erkennen kann und durch eine Anzeige weder dein Geld noch der Monitor zu dir kommen werden

Ich würde daher erstmal schriftlich dem Verkäufer eine letzte Frist von 2 Wochen setzen. Dann ist er auch nachweislich in Verzug. Danach kann man schauen wie man weiter macht.

Ist das Gerät denn ohne großen Aufwand woanders beschaffbar? Was müsste dafür investiert werden?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gufka86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

danke erstmal für die Antwort. Der Verkäufer bleibt bei seinem Standpunkt, da tut sich meiner Ansicht nach auch nichts mehr, egal ob ich noch drei eMails oder einen Brief schreibe. Den Empfang der letzten Mail mit der Fristsetzung zum 17. Dezember hat er bestätigt. Es geht ja scheinbar sowieso nur darum, mir eins auszuwischen - so nach dem Motto "Jetzt nicht mehr". Dass der Verkäufer nicht einfach ist, sieht man auch an seinen Bewertungen, da sind selbst in den Positiven viele, die erahnen lassen, dass es ein Kampf war.

Der Monitor ist aus den 70ern, es geht hier um das Baujahr und das Aussehen. Diese Art von Monitoren wurden in den späten 70ern gerne für die ersten Apple Computer verwendet, bevor Apple selbst Monitore angeboten hat. In meiner Sammeltätigkeit habe ich exakt diesen Monitortyp bisher nur dieses eine Mal zum Verkauf gesehen und daher bin ich auch so an genau diesem Monitor interessiert. Genau dieses Modell kurzfristig anderweitig zu beschaffen dürfte annähernd unmöglich sein - ansonsten wäre mir die Geschichte rein finanziell betrachtet auch grad herzlich "egal" ;) . Man kann sagen: Selten ja, wertvoll eher nur für den, der explizit sowas sucht, siehe Endpreis der Auktion hier.

Mal angenommen, man würde die Geschichte tatsächlich vor Gericht bringen... Hab ich den Hauch einer Chance? Kann ich die entstandenen Anwaltskosten dem Verkäufer anlasten? Ich habe davon null Ahnung, ich zoffe mich nicht hobbymäßig mit Leuten rum ;) .

-- Editiert von gufka86 am 13.12.2016 15:30

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Weitere Fristen kann man in dem Fall knicken, da die Leistung durch den VK schon eindeutig und endgültig verweigert wurde.

Und die Chancen vor Gericht würde ich als ziemlich gut einschätzen. Vertrag ist Vertrag und eine ausfallende Mail des Käufers, weil man es drei Wochen nicht auf die Kette bekommt den Artikel zu versenden, ist kein Grund sich diesem zu entziehen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gufka86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hm, sagen wir, ich gehe zu einem Anwalt. Sorry für die blöden Fragen, ich hatte noch nie die Notwendigkeit, meine Interessen rechtlich durchsetzen zu müssen ;) .

"Kann" einen derart gelagerten Fall quasi jeder Anwalt bearbeiten oder brauche ich einen, der auf Vertragsrecht etc. spezialisiert ist?

Mit - ganz grob - welchen Kosten muss ich rechnen, die von mir vorzustrecken sind? Wenns vor Gericht geht, wird es für mich (erstmal) richtig teuer, nehme ich an?

Wird sowas wirklich, wie man es aus dem Fernsehen kennt, vor Ort (hier oder bei dem Verkäufer?) mit persönlicher Anwesenheit verhandelt oder gibt es auch sowas wie "Entscheidung nach Aktenlage"?

Besten Dank! :)



-- Editiert von gufka86 am 13.12.2016 16:08

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Vom rechtlichen her kann den Fall absolut jeder Anwalt übernehmen. Tendenziell vorteilhaft wäre natürlich ein Anwalt für den das Internet kein Neuland ist und der mit Ebay halbwegs vertraut ist.

Kosten hängen vom Preis des Monitors ab, gibst du dort bei Streitwert ein: https://www.foris.com/service-center/prozesskostenrechner.html
(relevant sind erstmal nur die Kosten der ersten Instanz)

Und nein, bei so einfachem Sachverhalt dürfte im schriftlichen Verfahren entschieden werden. Also Klageschrift einreichen, Gegner nimmt schriftlich dazu Stellung, dann wieder der Kläger, dann wieder der Beklagte, wieder der Kläger, wieder der Beklagt, Richter hat evtl. Fragen und entscheidet dann anhand der Schriftsätze. Sollte einer der beiden allerdings das schriftliche Verfahren ablehnen, dann muss min dieser eine vor Gericht erscheinen und nach Ermessen des Richters auch der Andere. Gerichtsstand ist dort wo der Beklagte wohnt, prinzipiell solltest du daher auch einen dort ansässigen Anwalt beauftragen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
"Kann" einen derart gelagerten Fall quasi jeder Anwalt bearbeiten oder brauche ich einen, der auf Vertragsrecht etc. spezialisiert ist?

Das sollte jeder Feld-Wald-und-Wiesenanwalt hinbekommen.

Zitat:
Mit - ganz grob - welchen Kosten muss ich rechnen, die von mir vorzustrecken sind? Wenns vor Gericht geht, wird es für mich (erstmal) richtig teuer, nehme ich an?

Anwaltskosten, wenn man den Anwalt direkt mit einer Klage beauftragt (ohne vorheriges außergerichtliches Geplänkel - das gab es ja schon). ca. 160€
Gerichtskosten: 105€

Ich möchte noch auf eine Problemstelle hinweisen:
Der Verkäufer möchte offensichtlich nicht liefern. Erfahrungsgemäß kommt dann irgendwann beim Verkäufer die Behauptung "ich kann die Ware nicht mehr liefern, weil sie mir versehentlich kaputt gegangen ist / geklaut wurde / im Gartenhaus stand, was leider abgebrannt ist". Dann steht man als Käufer dumm da, weil man das Gegenteil nicht beweisen kann und daher die Klage von "Lieferung" auf "Schadensersatz wegen Nicht-Lieferung" ändern muss. Und dann hat man als Kläger das Problem, dass man den Wert des Monitors irgendwie in Geld beziffern muss. Das kann schwierig werden, wenn es sich um ein Einzelstück handelt, für das kein Marktpreis feststellbar ist (weil es so selten ist). Wenn dann ein teurer Gutachter zur Frage "was wäre der Monitor wert gewesen" nötig wird, kann der Prozess unwirtschaftlich werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gufka86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Es ist das eingetreten, womit ich niemals mehr gerechnet hätte. Heute, letzter Tag der Frist, ist ganz kommentarlos ein Paket angekommen - darin der Monitor, unbeschädigt und funktionsfähig. Ich fasse es nicht. Scheinbar hat meine letzte Mail mit der zweiten Frist doch Wirkung gezeigt und er hat aus Trotz bis zum letzten Tag gewartet - Abgeschickt gestern nachmittag. Ich war schon auf der Suche nach einem Anwalt...

Lustigerweise ist als Zielland des Paketes "BRD" angegeben gewesen. Ich schätze, der Verkäufer dürfte ein älteres Semester sein...

1x Hilfreiche Antwort

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