eBay Artikel verkauft, Paket an Nachbarn zugestellt und seit dem verschollen

5. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
rebery
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
eBay Artikel verkauft, Paket an Nachbarn zugestellt und seit dem verschollen

Hallo,

ich habe über eBay ein Tablet verkauft und als versichertes Paket mit DHL versendet.

Das Paket wurde lt. Sendungsverfolgung und Kontakt mit DHL Mitte September an einen Nachbarn ein Haus weiter zugestellt.
Der Käufer behauptet, seit dem nicht an das Paket heranzukommen, der Nachbar wäre nie erreichbar / würde nie die Türe öffnen.
Es ist zwar nicht auszuschließen, dass so etwas durchaus vorkommen kann. Ich finde das Ganze aber etwas merkwürdig.
Ein Nachforschungsauftrag bei DHL wurde längst gestellt, allerdings vor einigen Tagen mit der Begründung "Paket wurde erfolgreich an den Empfänger oder Berechtigten zugestellt" unter Nennung des besagten Nachbarn abgeschlossen.

Der Empfänger hat angeblich einen Anwalt eingeschaltet. Wie ist hier von meiner Seite aus weiter vorzugehen? Schließlich habe ich schon mehrmals versucht, die Sache aufzuklären. Aber ich kann schlecht nachvollziehen, was da mit dem Nachbarn und dem Paket weiter passiert ist.

Im Voraus vielen Dank für Ihre Nachricht.

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Ich vermute Sie haben privat verkauft?
In dem Fall müssen Sie nichts weiter machen, da Sie den Artikel versandt haben und das nachweisen können.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rebery
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von teador):
Ich vermute Sie haben privat verkauft?


Ja, ich habe privat verkauft. Alles gut verpackt und sofort losgeschickt. Ich hatte in den letzten 15 Jahren noch nie derartige Probleme bei eBay. Nur gut, dass das Ganze nicht über PayPal bezahlt wurde. Da könnte ich mich von meinem Geld wohl verabschieden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Kommunikation mit dem Käufer einstellen.
Sein Paket, sein Nachbar, sein Problem



Wenn was vom Anwalt kommen sollte, hier posten was der Anwalt schreibt.
Dann kann man diskutieren was die beste Variante wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rebery
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hatte dem Käufer auf seine Nachricht hin noch einmal geschrieben. Werde ich ab sofort dann nicht mehr.

Er schrieb auch, dass er über Schadensersatz nachdenkt, weil er das Gerät für die Arbeit braucht und wegen des Vorfalls ein anderes Gerät kaufen musste, um es bei der Arbeit verwenden zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Er schrieb auch, dass er über Schadensersatz nachdenkt, Den kann er dann von sich selber verlangen - ER trägt das Transportrisiko, sonst niemand...
Kommunikation mit dem Käufer einstellen. Richtig. Und der Anwalt ist vermutlich heiße Luft...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rebery
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
ER trägt das Transportrisiko, sonst niemand...


Trage das nicht ich als der Absender des Paketes?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von rebery):
Zitat (von muemmel):
ER trägt das Transportrisiko, sonst niemand...


Trage das nicht ich als der Absender des Paketes?


Nein, das Transportrisiko trägt nach § 447 BGB der Käufer ab dem Moment, in dem der Verkäufer den Kaufgegenstand an ein Transportunternehmen übergeben hat. Man nennt das auch "Gefahrübergang".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Trage das nicht ich als der Absender des Paketes? Nö - das wäre nur bei einem gewerblichen Verkäufer der Fall.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Den kann er dann von sich selber verlangen


Oder vom Nachbarn, der ihm das Paket unterschlägt. ;)
Das rebery sowohl für den Käufer als auch den Anwalt der falsche Ansprechpartner ist, wird dem Käufer dann sein Anwalt erklären (sofern es den überhaupt gibt).

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Für den Verkäufer besteht hier nach meiner Einschätzung zumindest auf Verlangen des Käufers die Nebenpflicht etwaige Ansprüche gegen DHL an den Käufer abzutreten.

Ansonsten sollte der Käufer alle Unterlagen/E-Mails/Belege für die nächste Zeit aufbewahren.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
rebery
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen,

heute habe ich dann tatsächlich Post von der Anwältin des Käufers erhalten.

Kurz zum Inhalt des Schreibens:

- Mandant hat den Kaufpreis noch am selben Tag an mich überwiesen
- gekauftes Tablet soll ich bis heute nicht an ihn verschickt haben
- einen Nachweis für den Versand soll ich dem Käufer bis heute schuldig geblieben sein
- Nachforschungen bei DHL sollen bis heute erfolglos geblieben sein
- Mandant soll mir mehrfach die Möglichkeit und Frist zur Herausgabe des Tablets gegeben haben, sämtliche Fristen soll ich verstrichen haben lassen und keinen Beweis erbracht haben
- Anwältin erklärt Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangt die Rückzahlung des Kaufpreises innerhalb von 2 Wochen
- Der Warenwert könnte durch mich wegen des versicherten Versandes leicht heraus verlangt werden7
- Meine Angabe dass das Paket bei dem Nachbarn des Käufers ausgelifert worden sei, könne nach hiseiger Nachforschung nicht bestätigt werden. Die behaupteten Nachbarn seien für den Käufer und seinen Sohn nicht erreichbar. Der Nachbar hätte auf per Einschreiben geforderte Frist zur Herausgabe nicht reagiert
- Das Versandrisiko als gewerblicher Verkäufer hätte selbstverständlich ich zu tragen (Anm.: Ich bin privater Verkäufer)
- da ich trotz Fristsetzung weder Lieferung noch Nachlieferung oder Schadenersatz geleistet habe, sei die Rücktrittserklärung wirksam und ich habe den Betrag zurückzuzahlen
- zudem soll ich als weiteren Schadenersatz die gemäß beiligender Rechung genannten Anwaltskosten tragen
- dabei ist eine vom Käufer unterschriebene Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung bzw. Prozessvollmacht


Wie verhalte ich mich hier nun weiter?
Rechtsschutzversicherung anrufen und Anwalt vermitteln/zuteilen lassen? Anwalt vor Ort suchen (was für eine Ausrichtung soll dieser genau haben) und persönlich vorstellen? Muss ich das alles innerhalb der 2 Wochen-Frist erledigt haben?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich persönlich würde
- den Brief ignorieren
oder
- der Anwältin schreiben das sie entweder den Sachverhalt und die Rechtslage nicht ganz verstanden hat oder ihr Mandant wohl unfähig ist den Sachverhalt korrekt zu schildern

Von Natur aus würde ich zu letzterer Anwort neigen, unerfahrenen Laien würde ich eher zu erster Variante raten



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
rebery
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Ob es so gut ist, so ein Schreiben einfach zu ignorieren? Nicht dass es dadurch am Ende noch mehr Probleme gibt.
Könnte der Anwältin auch schreiben, aber ich glaube so arg gut bin ich im Verfassen einer solchen Mail nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde übrigens an dieser Stelle zur Polizei gehen und Strafanzeige gegen den Nachbarn erstatten. Wegen Verdacht der Unterschlagung. Man ist zwar nicht selbst geschädigt, aber offenkundig scheint der Nachbar ja absichtlich nicht zu reagieren und das Ganze behalten zu wollen, statt dem Nachbarn und Käufer auszuhändigen. Soll doch mal die Polizei ermitteln, was da abgeht. Wichtig ist dabei der Kaufvertrag (also wegen dem Inhalt), die Paketverfolgung, die DHL-Sendungsverfolgung und das Anwaltsschreiben, wo deutlich drin steht, dass der Nachbar sämtliche Aufforderungen, das Paket herauszugeben, verweigert oder ignoriert.

Textvorschlag, wie ich es schreiben würde: "Werter Anwalt. Offenkundig wurden Sie von Ihrem Mandanten falsch informiert. Ich bin Privatverkäufer. Die Angaben, dass es erfolgreich dem Nachbarn zugestellt wurde, stammen von DHL im Rahmen eines Nachforschungsauftrages. Weitere Angaben werde ich ausschließlich vor Gericht machen. Im Übrigen verweise ich auf die Strafanzeige mit Aktenzeichen XYZ bei der Polizeidienststelle ABC."

Das wars. Knapp und bündig und mehr braucht man nicht zu schreiben. Ansonsten würde ich schweigen, denn entweder der Anwalt merkt, dass er (aufgrund von Falschangaben?) auf dem Holzweg ist oder er merkt, dass man seinen Bluff durchschaut hat und rät dem Käufer, aufzugeben.



-- Editiert von mepeisen am 25.11.2017 21:10

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
- Das Versandrisiko als gewerblicher Verkäufer hätte selbstverständlich ich zu tragen (Anm.: Ich bin privater Verkäufer)
Wie kommt die Gegenseite denn auf den Trichter? Könte da was dran sein?

Eine gute Strategie ist bei einem verlorenen Paket nämlich, dem Verkäufer Gewerblichkeit anzulasten (nachzuweisen). Und eventuell will der Anwalt darauf hinaus.

Also, was und wie viel davon verkaufst du so?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
rebery
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Stefan,

ich habe keine Ahnung, wie sie darauf kommen.
Ich bin definitiv nur ein privater Verkäufer. Ich habe mir ein neues Notebook gekauft und festgestellt, dass ich kein Tablet benötige. Daher habe ich es verkauft. Ansonsten hin und wieder mal ein, zwei Dinge. Aber alles andere als gewerblich...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
rebery
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich würde übrigens an dieser Stelle zur Polizei gehen und Strafanzeige gegen den Nachbarn erstatten. Wegen Verdacht der Unterschlagung.


Ich weiß ja nicht, ob nicht der Käufer bereits Anzeige erstattet hat. Er hatte in einer seiner Nachrichten mal erwähnt, dass er die Polizei einschalten will. Letztendlich weiß ich ja auch nicht, ob er das Paket nicht vielleicht doch erhalten hat.
Ich denke das wäre auch Aufgabe des Käufers. Stattdessen behauptet er ja, dass ich das Paket gar nicht erst versendet habe.

Zitat (von mepeisen):

Textvorschlag, wie ich es schreiben würde: ...


Kann ich der Anwältin auch schreiben, ohne die Anzeige aufzugeben? Ich könnte z.B. den Einlieferungsbeleg und den Schriftverkehr mit DHL zum Nachforschungsauftrag der E-Mail beifügen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
xmkxx
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Auf eine Anzeige würde ich auch erstmal verzichten. Schließlich kann man ja gar nicht wissen, ob der Nachbar das Paket überhaupt unterschlagen hat. Zudem würde ich noch einen Satz einbauen mit dem ich jegliche Forderungen zurückweise.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Ich persönlich würde hier einen Anwalt einschalten, sprich die Rechtsschutzversicherung ansprechen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von rebery):
Kann ich der Anwältin auch schreiben, ohne die Anzeige aufzugeben? Ich könnte z.B. den Einlieferungsbeleg und den Schriftverkehr mit DHL zum Nachforschungsauftrag der E-Mail beifügen.


Man könnte viel.
Würde hier genau 1x antworten mit Zurückweisung der Forderung und des Rücktritts sowie Kopien der Belege.
Wenn man es nicht zutraut, entweder ignorieren bis zum Mahnbescheid oder direkt eigenen Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Und genau für solche Fälle hast Du doch eine Rechtschutzversicherung, daher nutze diese und suche Dir einen Rechtsanwalt (zumal der Gegner Dich als gewerblich einordnet).

Als Privatperson ist allenfalls von Bedeutung, dass Du Deine Ansprüche gegen DHL an den Käufer in schriftlicher Form abtreten tust und darauf hinweist, dass das Transportrisiko beim Käufer liegt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
rebery
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

habe heute über meine Rechtsschutzversicherung mit einem Anwalt im Rahmen einer Erstberatung gesprochen.

Zufrieden war ich mit dem Gespräch nicht wirklich, aber das ist noch einmal eine andere Geschichte... Kurz angebunden, Fragen waren kaum möglich.

Entgegen der bisherigen Meinungen hier sagte der Anwalt, ich würde nicht drumherum kommen, dem Käufer ein weiteres Tablet zuzusenden oder den Kaufpreis zu erstatten. Auch als privater Verkäufer hätte ich das Risiko für den Versand zu tragen und da ich zuvor keine Vereinbarung mit dem Käufer getroffen habe, dass das Paket an einen Nachbarn zugestellt werden darf, soll ich auch weiterhin verpflichtet sein, dem Käufer die Ware zu liefern.


Leider haben mir die 2 Anwälte, die ich diesbezüglich inzwischen angeschrieben habe, wegen mangelnder Kapazität oder Urlaubsvorbereitung schon abgesagt.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich weiß ja nicht, ob nicht der Käufer bereits Anzeige erstattet hat. Er hatte in einer seiner Nachrichten mal erwähnt, dass er die Polizei einschalten will. Letztendlich weiß ich ja auch nicht, ob er das Paket nicht vielleicht doch erhalten hat.

Das kann ja ermittelt werden...

Zitat:
Kann ich der Anwältin auch schreiben, ohne die Anzeige aufzugeben? Ich könnte z.B. den Einlieferungsbeleg und den Schriftverkehr mit DHL zum Nachforschungsauftrag der E-Mail beifügen.

Klar kann man das. Aber die Gesamtsituation ist immer noch kurios. Entweder der Käufer lügt sich die ganze Zeit schon was zusammen und lügt auch den eigenen Anwalt an oder es ist ein riesiger Bluff des Anwalts.

Wenn der Käufer sich hier Dinge zusammenlügt, vielleicht hat er das Paket sogar längst bekommen, dann wäre das gut zu wissen. Um im Falle einer Klage dann auch vor Gericht diese dann von der Polizei ermittelten Fakten mal offen zu legen.

Selbst wenn es ein Bluff ist, bleibt die Frage, wieso der Käufer und sein Anwalt nicht gegen den Nachbarn vorgehen. Das wäre die erste logische Reaktion, die doch ein Anwalt bei Ansehen der Faktenlage seinem Mandanten raten müsste.

Also für mich passt da was nicht ganz zusammen.

Zitat:
Schließlich kann man ja gar nicht wissen, ob der Nachbar das Paket überhaupt unterschlagen hat

Deswegen äußert man ja einen Verdacht. Und wenn eine andere Erklärungsvariante gefunden wird, etwa permanentes Lügen des Käufers, dann kommt der Staatsanwalt eventuell zum Schluss, eine Anklage gegen den Käufer wegen Betruges vorzubereiten.

Zitat:
Auch als privater Verkäufer hätte ich das Risiko für den Versand zu tragen und da ich zuvor keine Vereinbarung mit dem Käufer getroffen habe, dass das Paket an einen Nachbarn zugestellt werden darf, soll ich auch weiterhin verpflichtet sein, dem Käufer die Ware zu liefern.

Das ist doch Quatsch. Sorry, aber ich weiß nicht, wie der Anwalt dazu kommt, so einen Unsinn von sich zu geben. Du hast doch das Ganze an den Käufer adressiert und nicht an den Nachbarn. Du bist also nicht von der vereinbarten Versandart abgewichen. Damit haftest du nur bis zur Abgabe an das Transportunternehmen. Alles, was ab da passiert, inkl. Nachbarschaftszustellung oder Langfinger beim Transportunternehmen ist und bleibt das Problem des Käufers.

Erst, wenn du es an den Nachbarn selbst adressiert hättest ohne Anweisung des Käufers, erst dann hättest du ein Problem.

Wenn der Käufer ein Transportunternehmen will, was keine Nachbarschaftszustellung vornimmt, hätte er den Versand per Unternehmen X verlangen sollen. Oder den Versand "eigenhändig". Oder er hätte selbst dem Transportunternehmen die Zustellung an Nachbarn verbieten sollen. Nichts davon ist geschehen.

-- Editiert von mepeisen am 27.11.2017 20:45

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
rebery
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke zunächst für die ausführliche Antwort!

DHL sagte am Telefon vorhin auch, dass die Rechtsanwältin ebenfalls eine Anfrage unter der von mir genannten Vorgangsnummer gestellt hat. Man hat ihre Anfrage jedoch quasi abgelehnt, da sie gegenüber DHL keine Ansprüche hätte, sondern nur der Absender. Komisch, dass sie dann schreibt, ich hätte das Paket gar nicht erst verschickt.

Habe den nächsten Anwalt angeschrieben. Mal sehen, ob auch dieser mir absagt. Falls hier jemand entsprechendes mitliest, gerne bei mir melden...

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)
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0x Hilfreiche Antwort

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