eBay: Ärger mit privat Verkäufer

3. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ergon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
eBay: Ärger mit privat Verkäufer

Verehrtes Forum

Nachfolgend angenommene Situation -

Privatperson K kauft bei Privatperson C unter der eBayplattform einen Artikel in Höhe von 35 Euro.

Person K gewinnt die Auktion, zahlt aber nicht direkt im Anschluss. Nun, schreibt ihm Person C er habe den Artikel bereits per unversicherten Versand rausgeschickt. Und wartet auf Zahlung.

Einige Tage später liest Person K die E-Mail und ist verwundert. Weder kam bei ihm der Artikel an - noch wurden Abmachungen getroffen über den Versand des Artikels. Person K, beteuert gegenüber Person C den Artikel nicht erhalten zu haben.

Person C vermutet Betrug und fordert von Person K die sofortige Zahlung, droht mit Strafantrag und Anwalt.
Person K weigert sich zunächst, da ihm die Ware noch immer nicht zugestellt worden ist. Lenkt schließlich ein und zahlt.

Person C schreibt, und gibt an die Ware versehentlich nun doch noch nicht verschickt zu haben.
Person C bestätigt die Zahlung räumt jedoch ein, das er leider bereits erneut per unversicherten Versand versendet habe. Auch will Person C einen Nachforschungsantrag beim Versandhändler gestellt haben.

Person K hat im beim Bezahlen den versicherten Versand gewählt und bezahlt.

Frage1: Wie lange muss Person K jetzt auf Erbringung seines bezahlten Artikels warten?
Frage2: Muss Person K abwarten, was der Nachforschungsauftrag ergibt, oder kann er eine Frist zur Erfüllung oder Erstattung setzen?

Auf Einschätzungen bin ich gespannt.


-- Editier von Ergon am 03.01.2016 19:27

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)


Unabhängig von der schon dubiosen Vorgeschichte kannst du hier auf Erfüllung des Vertrages bestehen.

Du hast den versicherten Versand gewählt, der Verkäufer ist davon abgewichen.

"§ 447 BGB : Gefahrübergang beim Versendungskauf ...HIER Absatz 2 :)

Also... gerichtsfest nachweisbare Frist setzen und nach Ablauf Mahnverfahren einleiten.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ergon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für deine Einschätzung.

Zitat:
Du hast den versicherten Versand gewählt, der Verkäufer ist davon abgewichen.

Nachdem ich genötigt wurde zu bezahlen. Vorher fanden keine Versandabsprachen statt. Auch hat der Verkäufer bereits 2 negative Bewertungen in diesem Zusammenhang.

Mich würde interessieren, wie lange ich warten muss, und ob ich das Ergebnis des Nachforschungsauftrages abzuwarten habe.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Ergon):
Mich würde interessieren, wie lange ich warten muss, und ob ich das Ergebnis des Nachforschungsauftrages abzuwarten habe.

ich würde eine 14tägige Frist (nach Datum!) für die Erfüllung des Kaufvertrags setzen. Das am besten per Einwurfeinschreiben. Die kann man gleich setzen, da braucht man nicht zu warten.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ergon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat:
ich würde eine 14tägige Frist (nach Datum!) für die Erfüllung des Kaufvertrags setzen.

Der Person C windet sich wie ein Aal. Beharrt darauf bei dem Versanddienstleister einen Nachforschungsantrag gestellt zu haben und fordert Person K möge doch die bis zu 6 Monate abwarten. Anschließend könne Person C evtl. eine Erstattung anbieten.

Muss Person K der Person C diese Möglichkeit einräumen?



1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)

Nein...., musst du nicht!

Du schreibst ihm jetzt genau einmal.

In deinem Brief setzt du ihm eine 14-tägige Frist zur Erfüllung des Kaufvertrages, ersatzweise Rückzahlung deines Geldes. Den Brief schickst du ihm gerichtsfest nachweisbar.
Nach Ablauf der Frist leitest du das gerichtliche Mahnverfahren ein ....das kannst du ihm auch schon gerne in deinem Brief mitteilen.

Jeden weiteren Kontakt mit ihm einstellen!

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ergon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für Deine Einschätzung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Böhmerling
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Das mit dem Einschreiben ist schon mal gut. ABER: Du setzt eine Frist und kündigst an bei ergebnislosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten, dann eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen, und dann die Kosten dieser Ersatzbeschaffung vom Verkäufer einzufordern.
Ich habe es nämlich schon oft erlebt, das Verkäufer einen Artikel den ich besonders günstig ersteigert habe einfach für den Preis nicht rausrücken wollen. Wenn man dann bei Nichtlieferung nur sein Geld zurückfordert, hat er ja was er will. Und nach Gesetzeslage muß er die (Mehr-)Kosten der Ersatzbeschaffung bezahlen, und nicht nur das bezahlte Geld zurückerstatten.
Also wenn schon, dann auch richtig.
(PS: 1 Ebayverkäufer hat es mal drauf ankommen lassen, und den habe ich dann wirklich verklagt und Recht bekommen.)

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde noch einen Schritt weiter gehen: C ankündigen, dass man bei fruchtlosem Verstreichen der Frist bei der Polizei Strafanzeige stellt wegen Verdacht des Betruges. Die zwei bereits negativen Bewertungen wegen Versandproblemen, das angebliche unversicherte Versenden, obwohl man versicherten Versand verlangt hat, die Lüge zu beginn, dass es angeblich versendet wurde, all das zusammengenommen würde mich nur zu der einen Richtung führen, dass der vermutlich auch nie den Artikel hatte...

Denn sobald man das B-Wort in den Mund nimmt, sind dann doch schon mal Leute etwas zahmer geworden...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

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