e-auskunft/mit-mieter/räumungsvereinbarung

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
haselsteinchen
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 9x hilfreich)
e-auskunft/mit-mieter/räumungsvereinbarung

hallo!

ich habe eine vermietete wohnung gekauft. die mieterin ist rentnerin, 70, ihr sohn (nicht im mietvertrag) alg 2 empfänger - dies beides weiss ich von der verkäuferin. zudem habe ich läuten gehört, dass sohnemann seine freundin in die wohnung aufgenommen haben soll - was der alteigentümerin aber nie angezeigt wurde.

frage eins: kann ich um offenlegung der einkünfte der mieterin sowie des mitnutzers bitten? 1968, als der mietvertrag abgeschlossen wurde, hat nur ihr - längst geschiedener - mann so etwas vorgelegt.

frage zwei: ich werde mir die wohnung demnächst anschauen. spätestens dann weiss ich ja offiziell / durch augenschein, ob noch eine dritte person dort wohnt. wie soll ich mich verhalten? ist nicht für die aufnahme nichtehelicher lebenspartner die genehmigung durch den vermiter erforderlich ((erst recht, wenn der aufnehmende nur qua "kind"-status "mieter" ist)? urteile und links dazu wären fein.

frage 3:
ich möchte die wohnung, die sehr schön ist, mittelfristig selbst mit meiner familie nutzen. daher möchte ich mit der mieterin über eine - entsprechend finanziell großzügig entschädigte - notarielle räumungsvereinbarung reden. hat hier jemand tipps / links dazu?
danke!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

wenn bisher die Miete regelmäßig und ohne Probleme gezahlt wurden, dürfte wohl kaum ein Grund dafür bestehen, irgendwelche Vermögensverhältnisse offenzulegen. Dies halte ich nicht für zulässig.

Wenn Sie mittelfristig eine Kündigung anstreben, hat sich die Frage nach der nichtgemeldeten Untermieterin ja ohnehin auch erledigt. Zudem wäre daran zu denken, daß der Vermieter die Freundin des Sohnes stillschweigend genehmigt hat, da er von ihrem Einzug ja wußte und nichts unternommen hat.

Ich lese aus Ihren Zeilen heraus, daß Sie die Mieter nicht einfach so rausschmeißen möchten. Das finde ich schonmal sehr positiv, insbesondere, wenn die Mieter über 70 sind bzw. Hartz IV - Empfänger, und Ihre Mieter immer brav zahlen.

Dennoch haben Sie natürlich das Recht, den Mietern wegen Eigenbedarf zu kündigen. Dann müßten Sie allerdings auch tatsächlich selbst einziehen. Tun Sie dies dann nicht, machen Sie sich schadensersatzpflichtig.

Die Kündigungsfrist beträgt bei so einem langen Mietvertrag mindestens ein Jahr.

-----------------
"justice"

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#2
 Von 
haselsteinchen
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 9x hilfreich)

dankeschön schonmal!
hier noch ein paar nachfragen:
1.
Sind Sie sicher mit der Nicht-Offenlegung? Denn/Arg.: Seit 1968 haben sich die Einkommens-Verhältnisse der alten Dame logisch ziemlich geändert ;-) - wenn auch die Miete kaum ;-(. Es gibt auch keine Kaution - wenn also mal die Miete nicht gezahlt würde, hätte ich gar nichts, auf das ich zurückgreifen könnte. Und: Der sohn hat 2003 offenbarungseid wg. umsatzsteuerschulden i.H.v. über 100 T Euro abgelegt, bei dem wäre also gar nicts zu holen.
2.
die früherer vermieterin/eiegntümerin, die 500 km entfernt wohnt, wusste/weiss nix von der freundin des sohnes - also auch keine stillschweigende genehmigung möglich, oder? meine frage war: wie soll ICH mich verhalten, wenn ich das offiziell, bei besichtigung, mitkriege (name an Türschild o.ä.)?
3.
ich möchte den mietern (genauer: nur der mutter - der sohn vertändelt das wohl nur - denn sie steht im vertrag, außerdem tut sie mir leid, mit dem sohn) ca. 1 jahreskaltmiete anbieten. plus: umzugspauschale 2 T Euro. plus 2 jahre zeit. plus: erlass der längst fälligen, damals vertraglich/fristlich extra (nicht formular) festgelegten renovierungen und der stucksanierung (farbauftrag; schwerste nikotinverschmutzung).
ist das einigermassen ok? zuwenig? zuviel?
4.
leider gilt in berlin in diesem gebiet SIEBEN jahre sperrfrist bei eigenbedarf ;-(, daher die räumungsvereinabrung zur - hoffentlich - abkürzung
und klar wollen wir 5 da selbst einziehen (super schulen, viel grün, aber zentral!), aber wenn räumungsvereinbarung, ist das ja eh egal.
beste gruss

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Ein Vermieter kann nach Abschluß des Mietvertrages unter keinen Umständen Auskunft über die Einkommens- oder Vermögenssituation seines Mieters verlangen. Auch bei einer diesbezüglichen Verschlechterung besteht kein Kündigungsrecht, solange die Miete pünktlich gezahlt wird. Auch vor Abschluß des Mietvertrages ist die Selbstauskunft ja freiwillig (ebenso allerdings der Abschluß des Mietvertrages).

Die Höhe der Abfindung ist frei verhandelbar. Naturgemäß hat bei den Verhandlungen derjenige schlechtere Karten, der auf den Aufhebungsvertrag dringender angewiesen ist.

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#4
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

zu Frage 1

Selbstverständlich kannst um die Offenlegung der Einkünfte bitten!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Wenn mein Vermieter mich um Offenlegung meiner Einkünfte bitten würde....dem würde ich was husten.
Interessanter ist zu wissen, wie die Nebenkostenberechnung aussieht. Für wieviele Personen für diese Wohnung? Wenn da 3 Pers. wohnen, sollte auch dementsprechend die NK-Vorauszahlung ausfallen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
haselsteinchen
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 9x hilfreich)

hallo und danke nochmal.

gleich noch ein paar nachfragen ;-)
1.
@mietrechtsexperte - WO finde ich denn etwas zur offenlegung??? ich will die alte lady nicht ärgern - aber ... siehe oben zum sohn. und weiss ich, was seine freundin für ein typ ist? hm
2.
@eirene113 - fakt: der alte MietV sieht - leider - eine teilinklusivmiete vor. also nur ein fiktiver, stets unter dem realen bleibender betriebskostenanteil. in höhe von 1,03 E/qm. Bruttokaltmiete seit 1.9.2005: 4,20 Euro/qm.
Dagegen durchschnittliche Betriebskosten laut Berliner Mietspiegel: 1,70 Euro/qm. zusätzlich wird von mieterin gezahlt: 31,50 Euro Fahrstuhl, 7,49 Euro Kabelfernsehen, plus Heizkosten (178 E; Öl).
heizbetriebskosten setzt mietspiegel mit 0,54 E an - also liegt mietrein schon unter dem, was durchschnitt ist.
UND: sie ist rentnerin, also viel zuhause. er ist ALG2 - also viel zuhause.
FRAGEN:
kann ich da etwas machen/erhöhen?
und: kann ich dies insb., da nun scheinbar eine dritte person (mit/ohne arbeit???) in der wohnung lebt?
dank und gruss.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Also nochmal:
Fix hat völlig Recht, wenn er behauptet, dass der Mieter unter keinen Umständen gezwungen werden kann, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen zu legen. Dem hat mietrechtsexperte auch nicht widersprochen.
Freiwillig kann die alte Dame natürlich jedem ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen. Daher sein Hinweis auf die Bitte.

Es gibt auch keine Kaution - wenn also mal die Miete nicht gezahlt würde, hätte ich gar nichts, auf das ich zurückgreifen könnte.
Das ist richtig. Und wenn Du die Vermögensverhältnisse der alten Dame kennst, dann ändert das an dieser Sachlage aber nichts.

Wie hoch sind denn die echten Betriebskosten? Ein Verweis auf durchschnittliche Betriebskosten hilft an dieser Stelle nicht weiter.

Die Sperrfrist von 7 Jahren gilt für die Umwandlung von einer Miet- in eine Eigentumswohnung. Dass hier so eine Umwandlung vorgenommen wurde, kann ich Deinen bisherigen Ausführungen nicht entnehmen. Deine bisherigen Schilderungen deuten darauf hin, dass es sich schon seit längerem um eine Eigentumswohnung handelt.

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf musst Du in diesem Fall dennoch mit einem Einspruch wegen sozialer Härte rechnen, was eine Eigenbedarfskündigung dann völlig unmöglich macht. Außerdem ist für die Beurteilung wichtig, in welchen Wohnverhältnissen Du jetzt wohnst.

Deine Vorstellungen über die Höhe der Abfindung sind schon ok. Ich würde die Verhandlungen aber mit einem niedrigeren Angebot beginnen.

Sollte die alte Dame auch gegen Abfindung nicht bereit sein, auszuziehen und kann sie die Härtefallklausel geltend machen (sehr wahrscheinlich bei 70-jähriger Frau, die bereits 37 Jahre dort lebt), dann kann es Dir passieren, dass Du gar nicht in die Wohnung einziehen kannst.

Ich habe noch eine dumme Frage: Du hast Dir eine Wohnung gekauft, die Du Dir bislang nur von außen angesehen hast?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
haselsteinchen
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 9x hilfreich)

hallo hh!
dankeschön für deine ausführliche antwort ;-)
ist schon ein tolles forum hier.

1, einkommen:
nun habe ich das mit dem BITTEN verstanden - sorry, stand auf leitung, war müde, weil mein kleiner heute nacht 2 mal ins bett gespuckt hat, der arme! also: klar, genau dieses bitten werde ich sehr hanseatisch höflich auch machen. - ansonsten ist ihr (ex-)mann, ein arzt, immer noch im mietvertrag, obwohl er wohl seit 1980 gar nicht mehr dort lebt. bei dem könnte ich mir notfalls als gesamtschuldner ggf miete holen? wir hatten ihn überigens beim kauf auch wg. gesetzlichen Vorkaufsrechts angeschrieben.
2. umwandlung
nach WEG war 1982. der mietvertrag datiert jedoch von 1968. ergo ist dies der erstverkauf nach umwandlung. ergo 7 jahre plus kündfrist aus mietV - ODER?
3. eigenbedarf/härte
ich lasse das mal auf mich zukommen. zeit ist dank sperrfrist ja genug ;-(. vielleicht erledigt sich das auch via mietaufhebungsvertrag. oder, sorry, biologisch. soziale härte - naja: EINE rentnerin, offiziell ganz allein auf satten 210 quadratmetern - versus eine familie mit (derzeit) 2 kleinen kindern (2+5) plus au pair, damit Mami UND Papi das bruttosozialprodukt erhöhen gehen können...? plus reichlich freier wohnraum in gerade diesem bezirk? ein etwaiger Alg2-erbe würde sich diese wohnung weder leisten können - noch (dies hoffe ich mal als steuerzahlerin) von der solidargemeineschaft finanziert bekommen?
4. kenntnis
ich habe die wohnung einmal, vor über einem jahr besichtigt; freunden gehört die ähnlich geschnittene nachbarwohnung, daher kenne ich haus etc. gut. bei meiner besichtigung damals gab´s aber die freundin vom sohn noch nicht (zumindest nicht dort wohnend).
5. betriebskosten
sind bei teilinklusivmiete eben gerade NICHT ausgewiesen! that is the/my problem.
FRAGE
glauben Sie denn, dass 3 statt einer person grds eine erhöhung dieser kosten rechtfertigen? bzw. nochmal die frage: hätte man dem altvernmieter/nunmehr mir nicht davon mitteilung machen müssen - wie soll ich mich verhalten (als hamburgerin klar: immer cool - aber...)?
6. höhe abfindung/vertrag
ich möchte insb ihr gegenüber fair sein/bleiben und auch nicht besonders niedrig einsteigen, aber danke für den ratschlag ;-). FRAGE: vertrag lieber beim notar machen - ich habe mal gehört, dass man dann auch die gerichtsvollzieherräumung (aua! hoffentlich nicht!) gleich reinschreiben lassen kann?
besten dank! besten gruss! gesundheit für alle kleinen kinder! schlaf für allle mamis und papis!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
haselsteinchen
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 9x hilfreich)

hallo!

ich wollte allen, die hier schreiben, einmal herzlich danken fŸr die vielen nŸtzlichen tipps, die ich durch dieses forum bekommen habe.

und so ist die geschichte ausgegangen: die notarielle mietaufhebungsvereinbarung ist abgeschlossen!
offiziell zum 31. august sind die nette altmieterin und ihr schrecklicher sohn gegen zahlung einer erklecklichen summe DRAUSSEN.
de facto sind sie schon jetzt ausgezogen.

hakuna matata!

ist schon besser als acht jahre warten ;-)
wenn hier jetzt noch jemand ein top-wohnungssanierungsforum kennt... ;-)

gruss haselsteinchen

0x Hilfreiche Antwort

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