Hallo,
ab 01.05.08 werde ich eine neue Arbeitsstelle antreten. Dies eist 160 km von unserem jetzigen Wohnort entfernt, daher werde ich, bis die Familie nachzieht (8/2008) dort eine Wohnung/Hotelzimmer nehmen müssen. Ist meine Rechnung zur steuerlichen Absetzbarkeit so richtig ? :
Wohnung 300 EUR
Heimfahrten 4x320 EUR x 0,30 Cent = 384 EUR
Verpflegungspauschalen 8 + 24 + 24 + 24 +8 EUR (mo-di-mi-do-fr)
= 352 EUR (88 EURx4)
Ergibt einen absetzbaren Betrag von 1036 EUR/Monat ??
Lässt sich dieser Betrag in die LSK eintragen ?
Gruß
Michael
doppelte haushaltsführung-so richtig ?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Das dürfte auf den ersten Blick richtig sein.
Lohnsteuerermäßigung ist möglich, wenn die Antragsgrenze von 600 € (Arbeitnehmerpauschbetrag beachten) überschritten wird, was bei Ihnen der Fall ist.
.
Danke für die Antwort,
was hat es mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag auf sich ?
Spielt es eine Rolle, ob die Heimfahrten mit dem Dienstwagen angetreten werden, der mit der 1%-Regelung versteuert wird + 0,03% für die Km zur Arbeitsstätte ?
Gruß
Michael
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- die Verpflegungspauschalen nur für die ersten 3 Monate berechnen
- vom Jahresbetrag wird noch der Arbeitnehmerpauschbetrag (920€) abgezogen, der so ermittelte Betrag durch 12 teilen
Wohnung 300 EUR x 8 = 2400€
Heimfahrten 4x320 EUR x 0,30 Cent = 384 EUR
x 8 = 3072€
Verpflegungspauschalen 8 + 24 + 24 + 24 +8 EUR (mo-di-mi-do-fr)
= 352 EUR (88 EURx4) x 3 = 1056€
wenn keine anderen Werbungskosten dazu kommen: 2400€ + 3072€ + 1056€ = 6528€ - 920€ = 5608€ / 12 = 468€ monatl. ab 1.1.
vorrausgesetzt der Freibetrag wird noch im Jan beantragt
Dienstwagen spielt keine Rolle, da ja versteuert
Die Familienheimfahrten können nicht angesetzt werden, gerade weil ein Dienstwagen dafür genutzt wird, § 9 Abs. 2 Satz 9 EStG
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Denn eine Familienheimfahrt wöchentlich wird auch nicht versteuert, § 8 Abs. 2 Satz 5 EStG
.
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