doppelte Stromrechnung

2. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)
doppelte Stromrechnung

Hallo zusammen,
folgendes ist geschehen:
Ich war schon lange Zeit bei Stromanbieter ABC Kunde, am 01.05.17 bin ich umgezogen und habe das meinem Anbieter auch so mitgeteilt (leider nur telefonisch, kann es also nicht belegen), desweiteren habe ich diesen Umzug auch auf deren Kundenportal mit allen nötigen Angaben eingegeben. Hier dachte ich nun dass alles seinen geregelten Weg geht, da ich auch weiterhin brav meinen Abschlag zahle. Nun bekomme ich vergangene Woche Post eines Grundversorgers rwe die da gerne von mir 675,-€ hätten weil ich seit 01.06. keinen Stromanbieter für die neue Adresse habe, zuden noch einen monatlichen Abschlag von 135,-€, bisher hatte ich 98,-€ und jährlich um die 270 -300,- zurückbekommen.
Habe sofort ABC angerufen, diesen das Malheur mitgeteilt und siehe da, meine Daten wurden garnicht geändert und die beliefern weiter Strom an meine alte Wohnung, hier hat damals ein Mieterwechsel (Zug um Zug) stattgefunden.
Der neue Mieter wird, seinen Angaben nach, von rwe beliefert und die Rechnung zahlt die ARGE.
Mir wurde nun von ABC versichert dass ich die gesamten Abschläge zurückerhalte um meine Rechnung des rwe zu begleichen und der Nachmieter nun eine saftige Nachzahlung erhält. Das lasse ich jetzt erstmal so stehen, wenn das so klappt wäre es ja gut.
Frage : Was ist wenn sich die Forderung rwe nicht mit der Rückzahlung von ABC deckt, kann ich dafür den Nachmieter zur Rechenschaft ziehen und auf Ausgleichzahlung pochen?
Zählerstände sind den beiden Anbietern bekannt, sowohl der als ich aus der alten Wohnung auszog als auch der aus der neuen Wohnung.
Ach ja, ABC sagt dass ich natürlich nun rwe bezahlen muss, allerdings nur eine 2 wöchige Kündigungsfrist habe und ABC dafür sorgt dass ich dann wieder zu gleichen Konditionen Kunde bei ABC sein werde.
Hoffe das war jetzt nicht zu verworren und ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank
Drempels

-- Editiert von Drempels am 02.11.2017 15:55

-- Editiert von Drempels am 02.11.2017 16:04

Signatur:

Wer sich zu groß fühlt für kleine Aufgaben ist später zu klein für große !

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
leider nur telefonisch

Und das ist dein Problem. Du kannst das also nicht wirklich beweisen.

Zitat:
kann ich dafür den Nachmieter zur Rechenschaft ziehen

Den definitiv nicht, denn der hat mit dem Problem erst mal rein gar nichts zu tun.

Zitat:
und auf Ausgleichzahlung pochen?

Die Differenz des Strompreises (nicht zu verwechseln mit der Differenz des Abschlags) zwischen ABC und Grundversorger könntest du ggf. von ABC einfordern. Denn der hat den Fehler gemacht. Aber das scheitert wohl daran dass du nichts beweisen kannst...

Rein pragmatisch würde ich das halt zähneknirschend akzeptieren und folgendes fürs Leben lernen: Solch wichtige Vertragsangelegenheiten schriftlich per Einschreiben machen und die Sendungsverfolgung ausdrucken. Dann hast du im Streitfall was an der Hand.

-- Editiert von mepeisen am 02.11.2017 16:14

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Danke nehme ich gerne an.
Hätte denn der Nachmieter nicht seinen Strom anmelden müssen?
Dann wäre es doch aufgefallen

Signatur:

Wer sich zu groß fühlt für kleine Aufgaben ist später zu klein für große !

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ich glaube, dass Du hier was durcheinander bringst.

Für die Wohnung alt wird ABC die Endabrechnung erstellen und Dir den überschüssigen Betrag - der höher aber auch niedriger als die Abschläge sein kann - erstatten.

Für die Wohnung neu musst Du, weil Du für diese keinen Vertrag mit ABC hast, die Abrechnung des Grundversorgers bezahlen.
Auch dieser Betrag kann höher oder niedriger sein als die Summe, die Du von ABC kriegst.

Der Nachmieter hat damit garnichts zu tun.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119341 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Drempels):
Hätte denn der Nachmieter nicht seinen Strom anmelden müssen?

Hat er anscheinend:
Zitat (von Drempels):
Der neue Mieter wird, seinen Angaben nach, von rwe beliefert

Eventuell hat auch er nicht mitbekommen, das da was schiefgelaufen ist?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Oh Mann,
Das wird wohl teuer für mich.
Aber vielen Dank.
Sir Berry.....danke.....das war mir bewusst,ABC sicherte mir zu alle Abschläge rückwirkend ab Mai zu erstatten......bin mal gespannt

Signatur:

Wer sich zu groß fühlt für kleine Aufgaben ist später zu klein für große !

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

So verkehrt ist der Gedankengang mit dem Nachmieter nicht. In der Tat hätte seine Anmeldung dazu führen müssen, dass ABC merkt, dass hier etwas nicht stimmt. Und in der Tat hätte ABC feststellen müssen, dass eine Belieferung damit unmöglich geworden ist. Schließlich kann nur ein Anbieter Strom liefern.

Hätte der neue Mieter "geschnorrt", wäre von ihm das, was er geschnorrt hat, zu erstatten. Da er nichts geschnorrt hat (ABC bezahlt dir ja alles zu viel Gezahlte zurück), muss der neue Mieter auch nichts erstatten.

ABER: Der Nachmieter ist nicht dafür verantwortlich, dass du an deinem neuen Liefer-Standort in den Grundversorger gefallen bist. Und deswegen hat er auch nichts damit zu tun, dass du nun für einige Zeit einen teuren Tarif hattest.


-- Editiert von mepeisen am 03.11.2017 08:08

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Hat er anscheinend:

Hallo Harry, das war auch mein erster Gedanke aber da hätte doch auffallen müssen dass diese Zähler bereits angemeldet ist.
Oder?

Signatur:

Wer sich zu groß fühlt für kleine Aufgaben ist später zu klein für große !

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Zwischenstand
ABC hat mir heute die Schlussrechnung geschickt und mir alle bisherigen Abschlagszahlungen rückwirkend gutgeschrieben, soll die Tage auf dem Konto sein.

Signatur:

Wer sich zu groß fühlt für kleine Aufgaben ist später zu klein für große !

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
So verkehrt ist der Gedankengang mit dem Nachmieter nicht. In der Tat hätte seine Anmeldung dazu führen müssen, dass ABC merkt, dass hier etwas nicht stimmt. Und in der Tat hätte ABC feststellen müssen, dass eine Belieferung damit unmöglich geworden ist. Schließlich kann nur ein Anbieter Strom liefern.

Hätte der neue Mieter "geschnorrt", wäre von ihm das, was er geschnorrt hat, zu erstatten. Da er nichts geschnorrt hat (ABC bezahlt dir ja alles zu viel Gezahlte zurück), muss der neue Mieter auch nichts erstatten.

ABER: Der Nachmieter ist nicht dafür verantwortlich, dass du an deinem neuen Liefer-Standort in den Grundversorger gefallen bist. Und deswegen hat er auch nichts damit zu tun, dass du nun für einige Zeit einen teuren Tarif hast


Das ist sehr schlüssig, da kann er wirklich nichts zu.
Danke.....so einfach manchmal

Signatur:

Wer sich zu groß fühlt für kleine Aufgaben ist später zu klein für große !

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119341 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Drempels):
Hätte denn der Nachmieter nicht seinen Strom anmelden müssen?
Dann wäre es doch aufgefallen

Ja, aber offenbar ist bei ABC was schief gelaufen. Das muss er nicht mitbekommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Plusar500
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 24x hilfreich)

Hast du kein Übergabeprodokoll gemacht und die Zählerstände notiert ? Dann würde ich das einfach mal nachholen, wenn der neue Mieter oder der Vermieter erlich sind wird das kein Problem sein.

Du meldest du Zählerstände und danach wird abgerechnet. Es gibt keine Kündigungsfristen wenn man auszieht.

Der Rest deiner Geschichte ist etwas wirr.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Du hast überhaupt mal gelesen, was hier alles steht oder? Deine Antwort passt so gar nicht zum Fall irgendwie. Der TE schrieb schon im Ausgangsbeitrag beispielsweise "Zählerstände sind den beiden Anbietern bekannt, sowohl der als ich aus der alten Wohnung auszog als auch der aus der neuen Wohnung.".

Zitat:
Der Rest deiner Geschichte ist etwas wirr.

Da ist nichts wirr. Du hast es nur leider nicht verstanden. Es geht hier keinesfalls um eine Kündigung. Der TE ist umgezogen und wollte seinen Stromvertrag mitnehmen bzw. in der neuen Wohnung durch den ursprünglichen Anbieter beliefert werden. Da der bisherige Anbieter Fehler gemacht hat, wurde er aber nicht mehr in der neuen Wohnung beliefert und hat dann durch Entnahme einen Stromvertrag mit dem Grundversorger abgeschlossen...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo zusammen,
ich wollte mal eine Wasserstandsmeldung mitteilen.
ABC hat nun die kompletten Abschläge ab dem Umzug rückerstattet und rwe mitgeteilt dass ich ab Mitte November wieder Kund bei ABC sein werden. rwe hat auch bereits eine schriftliche Mitteilung entsprechen an mich gesendet,nun warte ich auf Post vom Netzbetreiber um diesen meinen aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Danach käme von rwe die Schlussabrechnung und danach wäre wieder alles beim Alten.
Wie letzten Endes das mit dem neuen Mieter meiner alten Wohnung abgerechnet wird, denn diese Rechnungen zahlt ja die ARGE, weis ich nicht.
Lieben Gru?

Signatur:

Wer sich zu groß fühlt für kleine Aufgaben ist später zu klein für große !

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Wie letzten Endes das mit dem neuen Mieter meiner alten Wohnung abgerechnet wird, denn diese Rechnungen zahlt ja die ARGE, weis ich nicht.

Und es geht dich auch streng genommen nichts an ;-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Und es geht dich auch streng genommen nichts an ;-)

Das ist richtig, war auch nur am Rand mit dabei geschrieben da es am Anfang des Threads ein Thema war. Wird wohl auch, zu Recht, nicht bis zu mir durchdringen.

Signatur:

Wer sich zu groß fühlt für kleine Aufgaben ist später zu klein für große !

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo zusammen,
möchte euch über den Stand der Dinge informieren, vielleicht hilft es später mal.
Dem Grundversorger rwe konnte gekündigt werden, mir wurde logischerweise eine Schlußrechnung über den Verbrauch erstellt.
Anbieter ABC hat mir sämtliche Abschläge zurückgezahlt welche sich fast mit der Rechnung rwe´s deckt. Bin nun wieder bei ABC, also alles wie vor dem Umzug.
Wie das mit meinem Nachmieter weitergegeangen ist kann ich nicht sagen, geht mich ja auch nichts an.
Danke für eure Nachrichten
Drempels

Signatur:

Wer sich zu groß fühlt für kleine Aufgaben ist später zu klein für große !

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.486 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen