ich bin deutscher Staatsbürger, lebe und zahle steuern in Deutschland und bin auf dem Weg eine Äthiopierin zu heiraten, inzwischen haben wir einen gemeinsamen Sohn von 5 Monaten, geboren in Äthiopien, hat aber jetzt einen deutschen Reisepass bekommen. Damit unser Sohn mit seiner Mutter zusammen immer wieder nach Äthiopien reisen kann ohne Visum und auch dort länger leben kann (könnte), darf er jetzt nicht mit einem deutschen pass ausreisen. Wenn er wieder nach Addis einreisen möchte, muss er ein Visum haben.
Wenn wir jetzt einen Äthiopischen Pass beantragen würden, wie wäre es bei der Einreise nach Deutschland zu mir, seinem Vater,? müsste er dann immer ein Einreisevisum für Deutschland haben? oder hätte er in Deutschland als Äthiopier mit deutschem Vater einen unbefristeten Aufenthaltstitel?, so wie die Mutter...
Zusätzliche Frage, wie verhält es sich mit äthiopischen Militär, gibt es dort eine Zwangseinziehung, so wie es hier in Deutschland war??
doppelte Staatsangehörigkeit, geboren in Äthiopien, deutschen Pass
Notfall?
Notfall?
Vorausschicken möchte ich, dass ich das äthiopische Staatsangehörigkeitsrecht nicht kenne und weiß deshalb nicht, ob Äthiopien die doppelte Staatsangehörigkeit überhaupt erlaubt ?
Nach deutschen Rechtsverständnis ist das Kind Doppelstaater, Deutscher und Äthiopier, hat demzufolge Anspruch auf beide Pässe.
Zur Ein- bzw. Ausreise nach/aus Deutschland muss der deutsche Pass benutzt werden, bei der Ein- bzw. Ausreise in Äthiopien der äthiopische Pass. Bei allen anderen Staaten bleibt es dem Kind (bzw. Euch) selbst überlassen, welcher Pass genutzt wird.
Inwieweit es in Äthiopien eine Wehrpflicht gibt, ist mir nicht bekannt, dürfte aber in Erfahrung zu bringen sein. Als äthiopischer Staatsangehöriger unterliegt er natürlich auch den dortigen Wehrpflichten (sofern es die dort gibt).
Wenn Äthiopien die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt, dann ändert der Nichtbesitz eines äthiopischen Passes aber auch nichts an der Inhabe dieser Staatsangehörigkeit. Ich erwähne das nur deshalb, weil viele Mütter binationaler Kinder glauben, kein Pass - keine Staatsangehörigkeit. Das aber ist ein großer Irrtum und führt dann öfter (insbesonders bei Kindern mit Vätern aus moslemischen Ländern) zu unliebsamen Überraschungen.
Zitat:ich bin deutscher Staatsbürger, lebe und zahle steuern in Deutschland und bin auf dem Weg eine Äthiopierin zu heiraten,
Wenn Du noch nicht mit der Kindesmutter verheiratet bist, dann solltest Du zunächst eine Vaterschaftsanerkennung (beim Jugendamt kostenlos) machen. Wenn die Kindesmutter dieser Vaterschaftsanerkennung (bei der deutschen Botschaft/Konsulat in Äthiopien) zustimmt, bekommt das Kind einen deutschen Pass und kann zusammen mit der Mutter (die allerdings ein Visum benötigt, welches sie kostenlos bekommt), nach Deutschland einreisen.
Für die Einreise nach Deutschland, als Sorgeberechtigte für ein deutsches Kind, braucht sie dann auch keine Deutschkenntnisse nachzuweisen.
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Zitatbekommt das Kind einen deutschen Pass. :
Ähm... das Kind hat doch schon einen deutschen Pass.
Zitat:das Kind hat doch schon einen deutschen Pass.
Dann wäre nur noch zu klären, inwieweit in Äthiopien die doppelte Staatsangehörigkeit zulässig ist, um dann noch den äthiopischen Pass für das Kind zu erhalten ?
ZitatZitat:das Kind hat doch schon einen deutschen Pass. :
Dann wäre nur noch zu klären, inwieweit in Äthiopien die doppelte Staatsangehörigkeit zulässig ist, um dann noch den äthiopischen Pass für das Kind zu erhalten ?
ok, besten Dank, hat sich schon alles geklärt: Äthiopien erlaubt keine doppelte Staatsangehörigkeit, da unser Sohn mich als deutschen Vater hat, würde es bei einem Äthiopischen Reisepass kein Einreisevisum nach Deutschland geben, er muß einen Deutschen Pass annehmen. Dann sagt aber äthiopischen Emigration Office, dass wir eine Registrierungs-Fee von ca 500 USD zahlen müssen und zwar für die Zeit von Geburt an. Dafür bekommt er eine Stempel in den deutschen pass , kann damit immer ohne Visa nach Addis reisen, muß sich aber mit spätestens 18 Jahren für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Dann jedoch erlauben die Äthiopier weiterhin keine Doppelte SB. Wenn er sich dann für einen äthiopischen Pass entscheidet, kann er später in D. auch eine deutschen Pass wieder bekommen... usw...
Danke an YA338 und an YogyBär
PS, wir heiraten im November '15 und Vaterschafts-Anerkennung haben wir schon gleich am Anfang der Schwangerschaft gemacht.
-- Editiert von go422705-72 am 02.09.2015 12:13
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