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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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nunc

ex nunc - Wenn Gestaltungsrechte (z.B. Kündigung, Rücktritt) ex nunc wirken, dann wirken sie ab Erklärung für die Zukunft. Das Gegenteil ist eine Wirkung ex tunc, die die jeweilige Rechtslage von Beginn an zunichte macht, so als hätte sie nie bestanden (so z.B. bei einer Anfechtung).<br>Die Mietkündigung wirkt demnach ab Kündigung für den Zeitraum ab der Erklärung der Kündigung. Die Anfechtung eines Mietvertrages macht den Mietvertrag von Anfang an ungültig, so als wäre er nie unterzeichnet worden

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