123recht.de rechtliches Wörterbuch
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amtliches
Amtliches Führungszeugnis: Das amtliche Führungszeugnis ist ein Bundeszentralregisterauszug, das nur Behörden verlangen können. Im Gegensatz zum normalen Führungszeugnis werden hier mehr Eintragungen aus dem Bundeszentralregister offenbart. Z.B. werden alle Freiheitsstrafen und Eintragungen von Verwaltungsbehörden mitgeteilt. Weitere Besonderheit ist, dass dieses Zeugnis dem Antragssteller nicht übergeben wird, sondern direkt an die Behörde übersandt wird, die es benötigt
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