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Zugewinnausgleich

Bei einer Scheidung muss geklärt werden, wie das Vermögen der Ehepartner auf diese aufgeteilt wird. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft legt fest, dass der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen wird: Es erfolgt eine "Vorher/Nachherbetrachtung": Das Vermögen , das in die Ehe eingebracht wurde, wird mit dem Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung verglichen. Es wird festgestellt, was für ein Vermögen im Laufe der Ehe dazu gewonnen wurde. Dann wird ausgeglichen: Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn gibt die Hälfte seines Überschusses an den anderen ab.<br>In der Ehe angehäuftes Vermögen wird somit beiden Partnern zu gleichen Teilen zugerechnet.<br>

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