123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Zugabe
Mit der Zugabe wird bei Geschäften die kostenfreie Zuwendung genannt, die einem Kunden gewährt werden kann, so etwa weitere Artikel, kostenlose Lieferung oder kostenlose Kundenbeförderung. Durch die Zugabeverordnung von 1932 waren Zugaben bis auf kleinere Ausnahmen in Deutschland verboten. Anderenfalls handelte es sich um unlauteren Wettbewerb. Rabattgesetz und Zugabeverordnung wurden Mitte 2001 abgeschafft
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