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Vollanrechnungsverfahren

Das körperschaftliche Vollanrechnungsverfahren bezieht sich auf die Einkommenssteuer einer juristischen Person (Körperschaftssteuer): Für ausgeschüttete Gewinne (Dividenden) müssen die Körperschaften Steuern entrichten. Diese Steuern können im Vollanrechnungsverfahren die Anteilseigner voll auf die persönliche Einkommenssteuer anrechnen. Durch die Steuerreform 2000 wird das Vollanrechnungsverfahren ersetzt durch das Halbeinkünfteverfahren

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