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Verdingungsordnung

VOB - Verdingungsordnung für Bauleistungen. Sie ist in drei Teile gegliedert (A, B und C), wobei Teil B für Bauverträge zahlreiche Sonderregelungen im Sinne allgemeiner Geschäftsbedingungen für Gewährleistung, Abnahme, Rechnungsstellung usw. enthält.<br> In Teil A wird die öffentliche Auftragsvergabe für Bauleistungen geregelt, in Teil C geht es um technische Bestimmungen

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