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Unterlassen

Strafbar kann nicht nur eine bestimmte Handlung sein (jemanden erschießen, schlagen etc.), sondern auch das Unterlassen bzw. Nichtstun. Dies dann, wenn der Täter rechtlich verpflichtet wäre, einzuschreiten, dies aber bewusst unterlässt. Hilft der Vater seinem ertrinkenden Sohn nicht, macht er sich durch Unterlassen strafbar. (Vgl. auch GARANT)

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