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Trunkenheit

Wer ein Fahrzeug (auch Fahrrad!!) im Verkehr in Bewegung setzt (Motor anlassen reicht nicht), obwohl er das Fahrzeug aufgrund Trunkenheit nicht sicher steuern kann, wird bestraft. Die absolute Fahruntüchtigkeit beginnt für Kfz bei 1,1 Promille, für Fahrräder bei 1,6 Promille

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