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Strafbefehl

Rechtsberatung und Informationen zu Strafbefehl und Strafrecht.

Ein Strafbefehl ist eine richterliche Entscheidung, die statt eines Urteils ergehen kann. Der Strafbefehl kann ohne mündliche Verhandlung bei einem Strafmaß von bis zu einem Jahr ergehen und setzt die Strafe zur Bewährung aus oder ordnet Geldstrafe an (mitunter auch nur Verwarnung, Fahrverbot etc.). Gegen einen Strafbefehl kann Einspruch eingelegt werden.

Das sagt das Gesetz

StPO (Strafprozessordnung)

§ 407 Zulässigkeit

(1) Im Verfahren vor dem Strafrichter und im Verfahren, das zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört, können bei Vergehen auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet. Der Antrag ist auf bestimmte Rechtsfolgen zu richten. Durch ihn wird die öffentliche Klage erhoben.

(2) Durch Strafbefehl dürfen nur die folgenden Rechtsfolgen der Tat, allein oder nebeneinander, festgesetzt werden:
1.
Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung,
2.
Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der die Sperre nicht mehr als zwei Jahre beträgt,
2a.
Verbot des Haltens oder Betreuens von sowie des Handels oder des sonstigen berufsmäßigen Umgangs mit Tieren jeder oder einer bestimmten Art für die Dauer von einem Jahr bis zu drei Jahren sowie
3.
Absehen von Strafe.
Hat der Angeschuldigte einen Verteidiger, so kann auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr festgesetzt werden, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

(3) Der vorherigen Anhörung des Angeschuldigten durch das Gericht (§ 33 Abs. 3) bedarf es nicht.

Häufige Fragen & Antworten

Was ist ein Strafbefehl?

Bei einem Strafbefehl handelt es sich, etwas vereinfacht dargestellt, um ein schriftliches Urteil. In geeigneten Fällen kann die Staatsanwaltschaft ihn beim Amtsgericht beantragen, anstatt Anklage zu erheben. Darin fasst sie den Tatvorwurf zusammen, benennt die Beweismittel und beantragt eine konkrete Strafe.

Erlässt das Gericht den beantragten Strafbefehl, wird dieser dem Beschuldigten zugestellt. Sofern nichts weiter geschieht, wird die Strafe sodann rechtskräftig; das Verfahren ist abgeschlossen.

Dies kann im Einzelfall ein überaus erwünschtes Ergebnis sein, da es nicht zu der im Falle einer Anklage regelmäßig durchzuführenden (öffentlichen) Hauptverhandlung kommt. Andererseits besteht im Strafbefehlsverfahren keine Möglichkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit den Beweismitteln. (von Rechtsanwalt Matthias Düllberg)

Warum wird ein Strafbefehl erlassen?

Ein Strafbefehl dient der Vereinfachung und Beschleunigung des Strafverfahrens. Es soll möglichst schnell, kostengünstig und ohne aufwendige Hauptverhandlung zu einer Sanktion (im Sinne einer Verurteilung) kommen.

Durch den Strafbefehl werden dem Beschuldigten Strafen auferlegt, ohne dass der Beschuldigte dazu angehört wird oder es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt. Insoweit wird hier der Grundsatz des richterlichen Gehörs durchbrochen: Normalerweise muss jeder Betroffene vor einer nachteiligen richterlichen Entscheidung gehört werden. Handelt es sich aber um einfache bzw. offensichtliche Fälle, kann der Strafbefehl ergehen, ohne gerichtliche Verhandlung und Stellungnahme des Beschuldigten.

Das Strafbefehlsverfahren ist ein summarisches Verfahren mit Unterwerfungscharakter. Es basiert auf einer Vermutung: Der Beschuldigte wird die im Strafbefehl enthaltene Bestrafung nur annehmen, wenn er die ihm zur Last gelegte Tat tatsächlich begangen hat.

mehr dazu: Der Strafbefehl

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Wann kommt ein Strafbefehl in Betracht?

Der Strafbefehl dient dazu, Fälle leichter Kriminalität in einem schriftlichen Verfahren abzuhandeln. Die Besonderheit liegt darin, dass es keine mündliche Hauptverhandlung gibt und der Beschuldigte kann rechtskräftig ohne Verhandlung verurteilt werden. Gegen Jugendliche kann ein Strafbefehl übrigens nicht ergehen.

Das Strafbehlsverfahren kann nur bei Vergehen im Sinne des Strafgesetzbuches zur Anwendung kommen. Vergehen sind Taten, die mit Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind. Typische Anwendungsfälle sind z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Sachbeschädigungen, Diebstahl, Beleidigung etc. Der Erlass eines Strafbefehls wird von der Staatsanwaltschaft bei dem Strafrichter des zuständigen Amtsgerichts. (von Rechtsanwältin Alexandra Braun)

Welche Folgen können in einem Strafbefehl festgelegt werden?

Als Rechtsfolgen der Tat kommen in einem Strafbefehl gemäß § 407 Abs. 2 StPO in Betracht:

- Geldstrafe
- Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB)
- Fahrverbot (§ 44 StGB)
- Verfall (Vermögensvorteil aus rechtswidriger Tat) (§ 73 StGB)
- Einziehung (§ 74 StGB)
- Vernichtung (nur in strafrechtlichen Nebengesetzen vorgesehen)
- Unbrauchbarmachung (§ 74d StGB)
- Bekanntgabe der Verurteilung (z. B. § 183 Abs. 2, § 165, § 200 StGB)
- Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung (§ 30 OWiG)
- Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB), wenn die Sperre für die Wiedererteilung gemäß § 69a StGB nicht mehr als zwei Jahre beträgt
- Absehen von Strafe (§ 60 StGB)
- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wenn der Angeschuldigte einen Verteidiger hat und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

mehr dazu: Strafbefehl

Bekommt man durch einen Strafbefehl einen Eintrag ins Führungszeugnis?

Dass ein vorschnell akzeptierter Strafbefehl existenzbedrohend sein kann, wissen viele nicht. Oft treten die negativen Folgen auch erst Jahre später zu Tage.

Das größte Problem, das meist erst bei einem Jobwechsel, bei ersten Bewerbungen nach Abschluss des Studiums, bei turnusmäßigen Erklärungen über Vorstrafen im Bankbereich, bei bestehenden Beamtenverhältnissen (z.B. Polizisten, Lehrer), oder anstehenden Verbeamtungen bzw. Aufnahmen in ein Referendariat, bei gesetzlichen Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (bspw. ZÜP bei Piloten), bei Erforderlichkeit eines Visums für eine USA-Reise, bei einem Antrag auf eine Gewerbe- oder Gaststättenerlaubnis oder für Ärzte bei der Beantragung der Approbation entsteht, ist ein durch den Strafbefehl ausgelöster Eintrag im Führungszeugnis für Arbeitgeber (Belegart N) bzw. für Behörden (Belegart 0).

Nach § 32 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) werden in ein Führungszeugnis für Arbeitgeber alle Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen eingetragen.

Alle Geldstrafen, die unter dieser Grenze liegen, werden nur dann in das Führungszeugnis für Arbeitgeber eingetragen, wenn in der Vergangenheit bereits einmal eine Geldstrafe verhängt wurde.

Aber Vorsicht: Eine Geldstrafe von bspw. 40 Tagessätzen bei einem nicht vorbestraften Ersttäter erscheint zwar nicht im Führungszeugnis für Arbeitgeber – wird aber in jedem Fall im Bundeszentralregister (BZR) eingetragen und damit z.B. bei den vorbenannten Zuverlässigkeitsüberprüfungen oder Gewerbeersuchen den zuständigen Behörden zugänglich gemacht.

(von Rechtsanwalt Thomas M. Amann)

Strafbefehl akzeptieren oder dagegen vorgehen?

Unternimmt der Beschuldigte innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehls nichts, wird dieser rechtskräftig und kann vollstreckt werden. Das richtige Rechtsmittel gegen den Strafbefehl ist der Einspruch, der beim Gericht entweder schriftlich oder bei der Rechtsantragsstelle mündlich gestellt werden kann.

Eine Begründung ist für den Einspruch nicht nötig. Vielmehr geht das Verfahren nun automatisch ins sog. Hautverfahren über, in dem das Amtsgericht einen Termin für die mündliche Verhandlung festsetzt.

Der Vorteil der Einspruchseinlegung liegt zunächst darin, dass sich der Angeklagte nun in der Hauptverhandlung gegen die Tatvorwürfe verteidigen oder von einem Rechtsanwalt verteidigen lassen kann. Er kann versuchen, eigene entlastende Beweismittel (Zeugen, Urkunden.. .etc.) in die Verhandlung einzuführen, um damit einen Freispruch oder eine geringere Strafhöhe zu erreichen. Lässt er sich von einem Rechtsanwalt verteidigen, so hat dieser noch vor dem Verhandlungstermin die Möglichkeit, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen, und eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Dem Angeklagten steht es auch frei, seinen Einspruch auf bestimmte Gesichtspunkte (etwa die Tagessatzhöhe der Geldstrafe) zu beschränken.

Das Risiko des Einspruchs liegt darin, dass im Strafbefehlsverfahren das sogenannte Verböserungsverbot nicht gilt. Das bedeutet, dass das Gericht in der mündlichen Verhandlung theoretisch auch auf eine höhere Strafe erkennen kann, als sie ursprünglich im Strafbefehl festgesetzt worden ist. (von Rechtsanwalt Axel Rotter)

Was wenn die Tagessätze im Strafbefehl zu hoch sind?

Immer wieder wird die Höhe des Tagessatzes im Strafbefehl zu hoch bemessen, zumal ein Strafbefehl ohne eine Hauptverhandlung ergeht.

Dabei gelten bei der Bemessung der Höhe des einzelnen Tagessatzes feste Grundsätze. Als Basis für die Strafzumessung sieht der Gesetzgeber in § 40 Abs. 2 Satz 2 StGB das jeweilige Nettoeinkommen des Täters. Dieses umfasst alle Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit sowie aus sonstigen Einkunftsarten.

Wurden bei der Bemessung der Tagessatzhöhe wesentliche Punkte übersehen oder verkannt, so sollte innerhalb der hierfür vorgesehenen zweiwöchigen Frist Einspruch gegen den Strafbefehl – beschränkt auf die Höhe des Tagessatzes – eingelegt werden. (von Rechtsanwalt Michael Kohberger)

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