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Strafantrag

Wer durch eine strafbare Handlung verletzt wurde, kann mit dem Strafantrag die Strafverfolgung in Gang setzten. Für einige Delikte (z.B. Beleidigung oder Hausfriedensbruch) ist der Strafantrag unbedingte Voraussetzung für die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden. Bei diesen Delikten gibt es also ohne Antrag keine Anklage

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