Hilfe & Kontakt
Erste Hilfe in Rechtsfragen seit 2000.
13.825 Ratgeber, 2.440.685 Forenbeiträge, 276.457 Rechtsberatungen
663.028
Registrierte
Nutzer

123recht.de rechtliches Wörterbuch


A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  Z 

Sprungrevision

Anstatt einer Berufung kann unter Umständen gleich die Revision eingelegt werden. Wirkung ist, dass die zweite Instanz umgangen und sofort eine endgültige Entscheidung eines Revisionsgerichts herbeigeführt wird

Zurück