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Sicherheitsleistung

ALLGEMEIN: Zwei Parteien mit gegensätzlichen Interessen vereinbaren die Hinterlegung von Geld oder sonstigen geldwerten Gütern, um eigene Ansprüche abzusichern.<br>VERTRAGLICH: Eine Sicherheitsleistung kann zwischen Parteien auch vertraglich vereinbart werden, wie etwa bei der Mietkaution: Auftretende Schäden oder Mietausfälle kann der Vermieter davon begleichen. Bei Beendigung des Mietvertrages und korrekter Rückgabe der Wohnung bekommt der Mieter diese Mietsicherheit zurück. <br>GESETZLICH: Prozessuale Sicherheitsleistung. Sie wird vom Zivilprozess bei nicht rechtskräftigen Urteilen ausgesprochen. Der Gewinner eines Prozesses kann vom Verlierer die ihm zugesprochene Summe verlangen. Weil das Urteil aber noch nicht rechtskräftig ist, muss er die gleiche Summe bei der Hinterlegungsstelle des Gerichts als Sicherheitsleistung hinterlegen. Denn wegen der noch nicht vorhandenden Rechtskraft besteht die Möglichkeit, dass ein höheres Gericht zu einem anderen Urteil kommt. Der Verlierer des ersten Prozesses soll deshalb die Sicherheit haben, dass er sein Geld (von der Hinterlegungsstelle) zurückbekommt, falls ein anderes Gericht anders entscheidet. Bei bestätigtem Urteil erhält der Gewinner das hinterlegte Geld zurück

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