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Normenkontrolle

Die Überprüfung, ob ein Gesetz mit der Verfassung vereinbar ist, obliegt einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht. Anträge auf eine derartige Überprüfung können zum einen Gerichte stellen, wenn sie bei der Anwendung von bestimmten Gesetzen diese für verfassungswidrig erachten und die Gesetze für ihre Entscheidung erheblich sind - man spricht von einer KONKRETEN Normenkontrolle. Weiterhin können die Bundesregierung, Landesregierungen oder ein Drittel der Mitglieder des Bundestages das Bundesverfassungsgericht anrufen, wenn sie Gesetze des Bundes oder eines Bundeslandes für unvereinbar mit dem Grundgesetz ansehen - man spricht von einer ABSTRAKTEN Normenkontrolle

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