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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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Machtbereich

Damit rechtliche Willenserklärungen wirksam sind, müssen sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt sein. Dies ist dann der Fall, wenn der Empfänger unter normalen Umständen die Möglichkeit der Kenntnisnahme von der Willenserklärung hatte. Ein Brief gilt z.B. dann als zugegangen, wenn er im Briefkasten ankommt. Wird er allerdings erst abends eingeworfen, gilt er aber erst am nächsten Tag als zugegangen, da man "unter normalen Umständen" erst morgens in den Briefklasten schaut (wichtig zur Wahrung von Fristen...)

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