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Landesverfassungsgericht

Verfassungsgerichtsbarkeit. Einige Verfassungsgerichte von Bundesländern in Deutschland heißen auch Staatsgerichtshöfe. Entgegen der Bezeichnung "Verfassungsgerichte" können hier keine Verfassungsbeschwerden von Bürgern eingereicht oder verhandelt werden. Vielmehr wird über die Auslegung der entsprechenden Landesverfassung und insbesondere über die Aufgaben und Funktionsweise von den Staatsorganen der Länder geurteilt. Für Verfassungsberschwerden ist das Bundesverfassungsgericht zuständig.

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