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Jugendstrafrecht

Speziell auf die Besonderheiten von jugendlichen Straftätern ausgerichtetes Rechtsgebiet. Geregelt im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Das Jugendstrafrecht kennt als Strafen vor allem erzieherische Maßnahmen. Weitere Besonderheiten sind: Die Verhandlung vor einem besonderen Jugendrichter; die Verhandlung ist in aller Regel nicht öffentlich; an der Verhandlung nimmt die Jugendgerichtshilfe teil

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