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Gnadengesuch

Antrag, rechtskräftige Urteile bzw. Strafen auszusetzen, zu erlassen, umzuwandeln oder zu mindern. Die Begnadigung ist ein Gnadenerweis in einem Einzelfall. Sie ist ein Akt des Wohlwollens und hebt Strafen auf. Begnadigungen spricht für den Bund der Bundespräsident aus.<br>Allgemeine Gnadenerweise nennt man Amnestie

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