Hilfe & Kontakt
Erste Hilfe in Rechtsfragen seit 2000.
13.825 Ratgeber, 2.440.685 Forenbeiträge, 276.457 Rechtsberatungen
662.184
Registrierte
Nutzer

123recht.de rechtliches Wörterbuch


A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  Z 

Gesamtschuld

Eine Gesamtschuld liegt vor, wenn mehrere Schuldner verpflichtet sind, die ganze Leistung zu erbringen, der Gläubiger die Leistung aber nur einmal verlangen kann. Der Gläubiger kann sich dann aussuchen, von welchem Schuldner er die gesamte Leistung fordern kann. Die Gesamtschuldner müssen dann untereinander sehen, wie sie dies im Innenverhältnis ausgleichen

Zurück