123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Gemeingebrauch
Die Benutzung von öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus ist eine SONDERNUTZUNG und bedarf einer behördlichen Genehmigung.Dazu gehören z.B. Stühle und Tische eines Cafes auf dem Bürgersteig, Kleiderverkaufsständer etc. GEMEINGEBRAUCH dagegen ist erlaubnisfrei und beinhaltet neben Fahren, Gehen, Stehen, Laufen auch das Versammeln, Musizieren oder die Kunstausübung
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