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Fortsetzungsfeststellungsklage
Mit der FESTSTELLUNGSKLAGE will der Kläger gerichtlich festgestellt haben, ob für ihn ein bestimmtes Recht oder Rechtsverhältnis besteht. Die Klage ist in der Regel unzulässig, wenn andere Klagearten greifen oder der Kläger kein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat. Die FORTSETZUNGSFESTSTELLUNGSKLAGE kann geführt werden, wenn sich der streitige Akt (zB Verwaltungsakt) inzwischen erledigt hat, der Kläger aber ein berechtigtes Interesse hat, die Rechtswidrigkeit des Akts von einem Gericht feststellen zu lassen. Diese Art Klage dient daher meist der Rechtssicherheit in der Zukunft
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