123recht.de rechtliches Wörterbuch
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z
Dienstvertrag
Ein Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den der eine Teil (Dienstverpflichteter) zur Leistung der versprochenen Dienste, und der andere Teil (Dienstberechtigter) zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet wird. Im Unterschied zum Werkvertrag, wo ein Erfolg geschuldet wird, ist der Schuldner beim Dienstvertrag nur zum Tätigwerden verpflichtet
Zurück