Hilfe & Kontakt
Erste Hilfe in Rechtsfragen seit 2000.
13.825 Ratgeber, 2.440.685 Forenbeiträge, 276.457 Rechtsberatungen
662.184
Registrierte
Nutzer

123recht.de rechtliches Wörterbuch


A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  Z 

Bundesversorgungsgesetz

Regelt die Kriegsopferversorgung. Anspruch auf die Versorgung hat jeder, der durch militärischen Dienst oder Vergleichbarem gesundheitlich geschädigt wurde. Auch ein Unfall kann zu einem Anspruch führen, wie etwa die Explosion von liegengebliebener Munition. Anspruch haben Deutsche und Volksdeutsche

Zurück