123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Bundesversorgungsgesetz
Regelt die Kriegsopferversorgung. Anspruch auf die Versorgung hat jeder, der durch militärischen Dienst oder Vergleichbarem gesundheitlich geschädigt wurde. Auch ein Unfall kann zu einem Anspruch führen, wie etwa die Explosion von liegengebliebener Munition. Anspruch haben Deutsche und Volksdeutsche
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