123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Beihilfe
Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidrigen Tat HILFE LEISTET. Beihilfe leistet, wer die Tat eines anderen fördern will. Die Förderung und somit die Unterstützung des Haupttäters kann physisch wie psychisch erfolgen, also sowohl durch körperliche Handlung (z.B. Leiter halten) als auch durch Ratschlag. Für den psychischen Beistand reicht mitunter auch die bloße Anwesenheit am Tatort
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