123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Bagatelldelikt
Bagatelldelikte sind Vergehen, deren Unrechtsgehalt verhältnismäßig niedrig ist.<br>Bei Diebstahl und Betrug wird der Bagatellcharakter im Allgemeinen dann anerkannt, wenn ein zuvor nicht belangter Täter einen Schaden von bis zu 25 Euro verursacht hat und die Tat keine erschwerenden Umstände wie etwa das Aufbrechen von Sicherungen beinhaltet. <br>
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