deutschen FS in Tschechien entzogen, wg. Alkohol

2. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
-jojojojo-
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
deutschen FS in Tschechien entzogen, wg. Alkohol

Guten Tag,
G wurde gestern in Tschechien angehalten und es wurden noch 1.1promille im Blut festgestellt (Restalkohol). Die dort ansässige Polizei hat G dann direkt den Führerschein abgenommen & einbehalten. Desweiteren musste G 20.000 tschechische Kronen als Kaution bezahlen um überhaupt aus der Polizeistation zukommen. Für die 20 000 Kronen und den Führerschein wurden 2 Quittungen ausgestellt.
Die tschechischen Polizisten konnten weder gut deutsch noch englisch. Weshalb G jetzt nicht genau weiß wie's überhaupt um ihn steht.
Was G grob verstanden hat, ist, dass er noch keine Straftat begangen hat, sondern nur ein Bußgeld bezahlen muss, überwelches der Magistrat entscheiden wird, dafür soll er demnächst zu einer vorladung in tschechien erscheinen (ca 700km von ihm entfernt). da würde dann auch die Kaution zurück gezahlt werden. und danach wahrscheinlich ein Bußgeld in der gleichen höhe wieder verlangt werden. Jetzt stellt sich die Frage ob G da überhaupt hinfahren soll. Da 20 000Kronen ja so oder so weg sind.
Der Führerschein wird laut der dortigen Polizei in den nächsten 2-3 Monaten zurück geschickt. (allerdings nicht wegen 2 Monatigem Fahrverbot, sondern, weil die das mit dem Amt wohl einfach nich schneller hinbekommen)

Darf G in Deutschland jetzt eigentlich autofahren? Soll G einfach in De einen neuen Führerschein beantragen, falls er in Deutschland sowieso Autofahren darf? Ist die tschechische Polizei überhaupt befugt einen deutschen Führerschein einzubehalten?
Und welche Folgen wird das alles hier in Deutschland nach sich ziehen?
G ist nämlich noch in der Probezeit. Wobei dieser Vorfall der erste war.

Schon im Vorraus vielen dank!
-jojojojo-

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Dein Führerschein wird von der Polizei in Tschechien an deine Führerscheinstelle gesendet.
Dort kannst du Ihn abholen, oder man senden die zu.
In Deutschland ist ab 1,1 Promille eine Straftat und eine MPU ab 1,6 Promille vorgeschrienen.
Eine MPU ist alsu unwahrscheinlich.
Ob Probezeitmaßnahmen stattfinden, können die andre die sich hier noch melden werden besser sagen.

-- Editiert am 02.08.2010 17:29

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-jojojojo-
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

das in deutschland 1.1promille eine straftat sind ist mir auch bekannt.
aber eigentlich kann das doch nichtmehr geahndet werden, oder?
weil es 1. nicht auf deutschem boden geschehen ist und 2. man nicht doppelt für eine straftat büßen muss. oder?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

googel doch einfach mal nach "Promillegrenzen in Europa"

Dort wird "G" dann feststellen, dass in Tschechien die 0,0 Promille-Grenze für Jedermann gilt!

Somit müsste m. E. "G" noch froh sein, dass ihm nur der FS abgenommen wurde und er nicht, sofort selbst verhaftet worden ist.

Da "G" noch in der Probezeit, aber in der BRD auch bei Neulingen oder bis 21 (auf jeden Fall Probezeit von 2 Jahren) die 0,0 Promillegrenze gilt, hätte er mit 1,1 Promille mit dem "Ableben" seiner Fahrerlaubnis (7 Pkte Flensburg) 250 Euro Geldstrafe und einer weiteren Probezeit von nochmals 2 Jahren zu tun.

quote:
G ist nämlich noch in der Probezeit. Wobei dieser Vorfall der erste war.

Sicher! Denn wenn "G" schon hier "erwischt" worden wäre, hätte er sich die 20.000 Kronen in Tschechien gespart.

Ich kann hierbei "G" nur ermuntern, sich hierzulande zu einer Suchtberatungsstelle zu begeben, denn wer mit 1,1 !!! Promille noch Auto fährt hat ein reelles Suchtproblem!!!

-----------------
"Gruss vom Strand"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Darf G in Deutschland jetzt eigentlich autofahren?
Im Prinzip schon. G könnte bei einer Polizeikontrolle aber in Erklärungsnot geraten. Zudem könnte ihm die Weiterfahrt untersagt werden wenn die Polizisten Zweifel daran haben das G im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

quote:
Soll G einfach in De einen neuen Führerschein beantragen,
Nein. Sagt G die Wahrheit wird ihm kein Ersatzführerschein ausgestellt. Sagt er an Eides statt, dass er den Führerschein verloren oder verschlampt hat begeht er eine Straftat wegen einer falschen Eidesstattlichen Erklärung. Sagt er der Führerschein sei ihm gestohlen worden kommt noch eine weitere Straftat, nämlich die des Vortäuschens einer Straftat, hinzu.

quote:
Ist die tschechische Polizei überhaupt befugt einen deutschen Führerschein einzubehalten?
Ja, sie darf ihn sicherstellen, aber nicht einbehalten. Die tschechischen Behörden schicken ihn ans KBA in Flensburg. Von dort geht er an Deine Fahrerlaubnisbehörde. Die prüft die Angelegenheit. Bei Zweifeln an Deiner Fahreignung wird die Fahrerlaubnis entzogen. Andernfalls bekommst Du Deinen Führerschein zurück. Bei 1,1‰ und erstmaliger Auffälligkeit ist davon auszugehen, dass Du Deinen Führerschein zurück bekommst. Vermutlich trägt er dann einen Aufkleber auf dem das Fahrverbot in Tschechien vermerkt ist.

quote:
das in deutschland 1.1promille eine straftat sind ist mir auch bekannt.
aber eigentlich kann das doch nichtmehr geahndet werden, oder?
Bei dieser Frage war ich mir zunächst unsicher. In einem vergleichbaren Fall, der sich allerdings in der Schweiz ereignet hatte kam es zu einer zusätzlichen Bestrafung durch ein deutsches Gericht. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde dagegen abgewiesen. Da aber Tschechien dem Schengen-Abkommen beigetreten ist wird mit einer weiteren Bestrafung in Deutschland nicht zu rechnen sein.

Probezeitmaßnahmen sind ebenfalls nicht zu erwarten, da der Verstoß im Ausland begangen wurde und somit nicht im VZR eingetragen wird.

quote:
Da "G" noch in der Probezeit, aber in der BRD auch bei Neulingen oder bis 21 (auf jeden Fall Probezeit von 2 Jahren) die 0,0 Promillegrenze gilt, hätte er mit 1,1 Promille mit dem "Ableben" seiner Fahrerlaubnis (7 Pkte Flensburg)
Was hat das bei 1,1‰ mit der Probezeit zu tun? Ob Fahranfänger oder alter Hase: Ab 1,1‰ ist die Fleppe weg. Punkte gibt es dann aber keine.

quote:
250 Euro Geldstrafe
Selbst ein Hartz-IV-Empfänger oder ein Student muss fast immer mehr zahlen. Oder meinst Du 250€ Bußgeld unterhalb 1,1 aber mindestens 0,5‰? Auch die Zeiten sind längst vorbei. Ein Ersttäter zahlt dann 500€ Regelgeldbuße.

quote:
denn wer mit 1,1 !!! Promille noch Auto fährt hat ein reelles Suchtproblem!!!
Das kann man so nicht sagen. Was mich allerdings auch nachdenklich stimmt ist die Tatsache, dass es sich bei den 1,1‰ um Restalkohol gehandelt haben soll. Da stellt sich dann schon die Frage wie hoch der Spitzenwert gewesen ist. Wie viel Zeit verging denn vom Trinkende bis zur Ermittlung der 1,1‰?


-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-jojojojo-
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Da stellt sich dann schon die Frage wie hoch der Spitzenwert gewesen ist. Wie viel Zeit verging denn vom Trinkende bis zur Ermittlung der 1,1‰?


getrunken wurde beide tage vorher, G war zusammen mit freunden auf einem festival. samstags wurde auch nur über den tag hinweg getrunken & um 23Uhr lag G im Zelt und schlief.
Wie sich um 10 Uhr morgens immer noch 1.1promille getestet werden konnte weiß er auch nicht. schlechter abbau? vll lags auch am nicht-zähne-putzen vor der fahrt. was der bluttest ergab weiß er nämlich nicht, weil die polizei den nicht direkt ausgewertet hat.

quote:
Was hat das bei 1,1‰ mit der Probezeit zu tun? Ob Fahranfänger oder alter Hase: Ab 1,1‰ ist die Fleppe weg. Punkte gibt es dann aber keine.


also muss G jetzt wohl mit rechnen dass sein führerschein in deutschland auch erst mal eingezogen wird?
und er dann eine nachschulung machen muss?

mit 'ner weiteren zahlung in deutschland ist aber nicht zu rechnen?

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""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
schlechter abbau?
Nein. Der Abbau ist individuell verschieden und auch vom Grad der Alkoholgewöhnung abhängig. Die Rechtsprechung geht von einer Abbaurate von 0,1‰ /h aus. Wer Alkohol gewöhnt ist schafft auch 0,15-0,2‰ /h. Nur wer, z.B. aufgrund lang anhaltenden und exzessiven Alkoholkonsums seine Leber bereits geschädigt hat schafft möglicherweise keine 0,1‰ /h mehr.

Mal ausgehend davon, dass der Alkoholkonsum um 23:00 Uhr eingestellt wurde kann der Pegel noch 2 Stunden ansteigen. Der Spitzenwert wäre, je nach Konsumform, also gegen 1:00 Uhr erreicht worden. Ausgehend von einer Abbaurate von 0,1 ‰ /h und einer AAK von 1,1 ‰ 9 Stunden später würde sich also ein Spitzenwert von 2,0‰ ergeben. So zumindest das juristische Rechenspiel.

Ein Mediziner würde Dir bei 2,0‰ eine ordentliche Alkoholgewöhnung und somit eine Abbaurate von 0,15‰ / h unterstellen. Damit kämen wir auf einen Spitzenwert von 2,45 ‰. Das ist, insbesondere für einen jungen Menschen schon ein bedenklicher Wert. Eine Alkoholabhängigkeit kann man Dir anhand dieser Fakten sicherlich noch nicht unterstellen. Sehr wohl aber ein Alkoholproblem, bzw. Alkoholmißbrauch. Du solltest Dir tatsächlich mal ernsthafte Gedanken darüber machen wie es weiter gehen soll und ob Du nicht gegen dieses Alkoholproblem angehen möchtest.

quote:
also muss G jetzt wohl mit rechnen dass sein führerschein in deutschland auch erst mal eingezogen wird?
Nein.

quote:
und er dann eine nachschulung machen muss?
Nein.

quote:
mit 'ner weiteren zahlung in deutschland ist aber nicht zu rechnen?
Richtig.


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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Barschie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Informationen an Herrn "Freudenfeuer"!

Einem Freund ist das selbe passiert, mit Rest und 0,72 ‰ im Blut.
Blutabnahme fehlanzeige, nur zwei mal pusten im Abstand von 10 Min.
Der hat 15000 Kronen bazahlt und haben auch die Fleppe eingezogen.
Das mit dem zurückschicken haben sie wohl auch gesagt und das er in tschechien nicht fahren darf, deswegen ziehen sie warscheinlich überhaupt die Fleppe ein.
Jetzt zum Geld zurückholen. Es wurde gesagt man kann zur zuständigen Führerscheinstelle in der tschechischen Republik gehen und dort irgendeinen Antrag auf tschechisch stellen. Das wird er auch tun, da er einen tschechischen Freund hat. Mal sehen was raus kommt!

Mein Freund fragt sich nur was passiert währe wenn er den Führerschein nicht hingegeben hätte, also zu den Polizisten z.B. gesagt hätte der liegt in Deutschland zu Hause........?

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""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Das vor Ort bezahlte Geld ist eine Sicherheitsleistung, diese gibt es auch in Deutschland.
Damit soll sichergestellt werden, das der Betroffene sich den Verfahren nicht entziehen bzw. ohne Strafe davon kommt wenn er sich nicht mehr meldet.
Stellt sich der Betroffene der Justitz, so wird ein Urteil gesprochen und eventuell mit der Sicherheitsleistung verrechnet, je nachdem wie hoch die Gehststrafe ausfällt.
@ Freudenfeuer
Ich hoffe es stört nicht wenn ich Zwischendurch auf Beiträge antworte, die an dich gerichtet sind.

-- Editiert am 03.08.2010 14:46

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Einem Freund ist das selbe passiert, mit Rest und 0,72 ‰ im Blut.
Blutabnahme fehlanzeige, nur zwei mal pusten im Abstand von 10 Min.
Ich kenne mich zwar mit der Rechtslage in Tschechien nicht aus. Aber in Deutschland wäre das ähnlich abgelaufen, da in Deutschland eine Atemalkoholmessung nur unterhalb von 1,1‰ gerichtlich verwertbar ist. Ab 1,1‰ bedarf es einer Blutentnahme.

quote:
Jetzt zum Geld zurückholen.
Das bezahlte Geld ist eine Sicherheitsleistung, die meistens der zu erwartenden Strafe entspricht. Im Falle einer Bestrafung ist also nicht davon auszugehen, dass das Geld zurückgezahlt wird. Nur im Falle einer Einstellung des Verfahrens oder eines Freispruchs (was aber nicht zu erwarten ist) wäre das Geld wieder zurückzuzahlen.

quote:
Es wurde gesagt man kann zur zuständigen Führerscheinstelle in der tschechischen Republik gehen und dort irgendeinen Antrag auf tschechisch stellen.
Gut, das ist jetzt wieder tschechisches Recht. Daher kann ich jetzt nur vermuten, aber nicht mit Bestimmtheit sagen was es damit auf sich hat. Aufgrund der Trunkenheitsfahrt in Tschechien wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen weil nur die Behörden des Austellerstaates eine Fahrerlaubnis entziehen können. Eine deutsche Fahrerlaubnis kann also auch nur von einer deutschen Behörde entzogen werden. Die Tschechischen Behörden können Deinem Kumpel und Dir aber die Nutzung der Fahrerlaubnis innerhalb Tschchiens untersagen. Analog eines Fahrverbots in Deutschland kann das zeitlich befristet sein, so dass man nach Ablauf dieser Frist automatisch wieder in Tschechien fahren darf. Analog des Entzugs der Fahrerlaubnis mit Verhängung einer Sperrfrist darf man erst nach Antragstellung und der Genehmigung des Antrags nach Ablauf der Sperrfrist wieder fahren. Es ist also durchaus möglich, dass ihr bei einer Fahrerlaubnisbehörde Tschechiens einen Antrag stellen müsst um nach Ablauf einer Sperrfrist in Tschechien von der deutschen Fahrerlaubnis wieder Gebrauch machen zu dürfen.

quote:
Das wird er auch tun, da er einen tschechischen Freund hat. Mal sehen was raus kommt!
Dann sollte er erst einmal in Erfahrung bringen was für einen Antrag er wann zu welchem Zweck stellen kann. Der tscheschiche Freund kann da bestimmt behilflich sein. Es gibt bestimmt auch in Tschechien ein Forum für Verkehrsrecht in dem der tschechische sich informieren kann um die Infos dann an Euch in Deutschland weiterzuleiten.

quote:
Mein Freund fragt sich nur was passiert währe wenn er den Führerschein nicht hingegeben hätte, also zu den Polizisten z.B. gesagt hätte der liegt in Deutschland zu Hause........?
Das kann ich Dir auch nicht sagen wie das in Tschechien abgelaufen wäre. In manchen Ländern wird der Führerschein, anders als in Deutschland, mit der Fahrerlaubnis gleichgesetzt. Dann hätte er u.U. gleich noch ein Verfahren an der Backe gehabt. Möglicherweise wäre er auch festgesetzt worden bis der Führerschein sichergestellt hätte werden können. Wenn er ihn aber bei sich hatte hätten die Polizisten den Führerschein früher oder später eh gefunden. So eine Leibesvisitation ist ja schließlich schnell erledigt.

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quote:
@ Freudenfeuer
Ich hoffe es stört nicht wenn ich Zwischendurch auf Beiträge antworte, die an dich gerichtet sind.
Nein, um Gottes Willen. Das stört mich keineswegs. Mir ist jeder sinnvolle Beitrag anderer Member dieses Forums herzlich willkommen. Leider gibt es viel zu wenig sinnvolle Beiträge hier. Damit bist Du mit Deinen Beiträgen aber definitiv nicht gemeint. Also, mach bitte weiter so.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

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